{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-11-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00696_2024-11-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224489&W10_KEY=13955782&nTrefferzeile=68&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "aa567c70dc9a00cb2dd96190178be419"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00696"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.11.2024  VB.2023.00696"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.11.2024  VB.2023.00696"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.11.2024  VB.2023.00696"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fahreignungsabkl\u00e4rung | Fahreignungsabkl\u00e4rung; Mitf\u00fchren einer Ecstasy-Pille; unter dem Grenzwert liegende THC-Konzentration bei Bluttest. Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so wird diese einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen. Dies trifft namentlich zu bei Fahren unter dem Einfluss von Bet\u00e4ubungsmitteln oder bei Mitf\u00fchren von Bet\u00e4ubungsmitteln, welche die Fahrf\u00e4higkeit stark beeintr\u00e4chtigen oder ein hohes Abh\u00e4ngigkeitspotenzial aufweisen, d.h. beim Mitf\u00fchren von harten Drogen. Festhalten an der stetigen bundesgerichtlichen Praxis, wonach es sich bei Ecstasy nicht um eine harte Droge handelt (E. 2.1 ff.). Es bestehen auch keine anderen konkreten Anhaltspunkte, die eine Fahreignungsabkl\u00e4rung angezeigt erscheinen liessen. Die vorliegenden Umst\u00e4nde zeigen, dass der Beschwerdef\u00fchrer gelegentlich Marihuana oder Haschisch konsumiert, allenfalls dar\u00fcber hinaus auch noch andere illegale Drogen wie Ecstasy. Ein regelm\u00e4ssiger Drogenkonsum ist jedoch nicht ersichtlich, ebenso wenig wie eine naheliegende Gefahr, dass der Beschwerdef\u00fchrer im akuten Rauschzustand am Strassenverkehr teilnehmen k\u00f6nnte oder Drogenkonsum und Strassenverkehr nicht ausreichend zu trennen verm\u00f6chte. Zudem verf\u00fcgt der Beschwerdef\u00fchrer \u00fcber einen ungetr\u00fcbten automobilistischen Leumund (E. 2.4). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:34:11", "Checksum": "34b5fa47d61a4662aa605e829d0a46fc"}