{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-08-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00729_2024-08-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224296&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=8&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "99c9ccd984f3d09b69888ce0e9179c43"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00729"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.08.2024  VB.2023.00729"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.08.2024  VB.2023.00729"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.08.2024  VB.2023.00729"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung im ISOS-Gebiet; Beizug kantonale Fachstelle. Versp\u00e4tete R\u00fcge (E. 3.2). Die Anforderungen an die Ausfahrt sind erf\u00fcllt (E. 3.3). Die Bewilligungsinstanz ist nur zu einer summarischen Pr\u00fcfung der privatrechtlichen Verh\u00e4ltnisse verpflichtet. Sie darf sich auf die Pr\u00fcfung der Frage beschr\u00e4nken, ob ein Bauvorhaben offenkundig Eigentumsrechte Dritter verletzen k\u00f6nnte. Hingegen ist es gem\u00e4ss \u00a7 1 VRG nicht ihre Sache, die Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u2013 gleich wie ein Zivilrichter \u2013 im Einzelnen und endg\u00fcltig abzukl\u00e4ren (E. 4.1). Die strittigen Eigentumsverh\u00e4ltnisse stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen (E. 4.3). Die Grundeigent\u00fcmer sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine in den Sichtbereich ragende Hecke auf der H\u00f6he von 0,8 m unter der Schere zu halten (E. 5). Kann bei der Erf\u00fcllung einer Bundesaufgabe ein Objekt, das in einem Inventar des Bundes nach Art. 5 NHG aufgef\u00fchrt ist, erheblich beeintr\u00e4chtigt werden oder stellen sich in diesem Zusammenhang grunds\u00e4tzliche Fragen, so hat die zust\u00e4ndige Fachstelle ein Gutachten zu verfassen. Soweit f\u00fcr die Erf\u00fcllung einer Bundesaufgabe der Kanton zust\u00e4ndig ist, beurteilt die kantonale Fachstelle nach Art. 25 Abs. 2 NHG, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD erforderlich ist (E. 6.1). Im unterlassenen Einbezug des ARE f\u00fcr die Beurteilung, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen ist, liegt eine Verletzung von Art. 7 NHG (E. 6.4.).  Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:27:38", "Checksum": "c6bd981fa5b575430d8e7ec82baeeacc"}