{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-07-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00734_2024-07-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224157&W10_KEY=13955786&nTrefferzeile=44&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a38b1f61a10efe21595e0ef259dd356b"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00734"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.07.2024  VB.2023.00734"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.07.2024  VB.2023.00734"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.07.2024  VB.2023.00734"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Der Beschwerdef\u00fchrer ist im Rentenalter in die Schweiz eingereist und war im Einzelunternehmen seiner Lebenspartnerin angestellt. Er erhielt als Arbeitnehmer eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. In der Folge gr\u00fcndete er ein Einzelunternehmen. Er bezieht Erg\u00e4nzungsleistungen.] Um sich auf das Verbleiberecht nach Art. 4 Anhang I FZA berufen zu k\u00f6nnen, m\u00fcsste der Beschwerdef\u00fchrer w\u00e4hrend der letzten 12 Monate vor Beendigung der T\u00e4tigkeit eine ernsthafte (nachhaltige und m\u00f6glichst existenzsichernde) selbst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt haben. Aufgrund des Bezugs von Erg\u00e4nzungsleistungen kann davon nicht ausgegangen werden (E. 3.2.3). Aufgrund des Bezugs von Erg\u00e4nzungsleistungen erf\u00fcllt er auch die Voraussetzungen f\u00fcr einen Aufenthalt ohne Erwerbst\u00e4tigkeit nicht (E. 3.2.4). Dem Beschwerdef\u00fchrer kommt auch aufgrund der Beziehung zu seiner hier lebenden Lebenspartnerin kein Anwesenheitsanspruch zu, da es an den qualitativen Voraussetzungen f\u00fcr ein gefestigtes Konkubinat fehlt (E. 4.3). Es ist ihm auch im Rahmen des pflichtgem\u00e4ssem Ermessen keine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen (E. 5). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:26:55", "Checksum": "ad7b9728a6773781e2a0d00cf17f14c7"}