{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-04-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2023-00761_2025-04-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224832&W10_KEY=13955782&nTrefferzeile=20&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "30bf1c0d79ec6d5e3060c509d606226f"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2023.00761"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.04.2025  VB.2023.00761"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.04.2025  VB.2023.00761"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.04.2025  VB.2023.00761"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gesuch um Versetzung in eine psychiatrische Klinik und Installation eines Therapiesettings (vorsorgliche Massnahme) | [Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen in Form einer unverz\u00fcglichen Bestellung eines \u00dcbersetzers sowie R\u00fcckweisung des Gesuchs um bedingte Entlassung aus der Verwahrung infolge einer vorinstanzlichen Geh\u00f6rsverletzung.] Der Entscheid \u00fcber die Anordnung vorsorglicher Massnahmen setzt Dringlichkeit voraus, d.h. es muss sich als notwendig erweisen, die fraglichen Vorkehren sofort zu treffen (E. 2.2). Zu ber\u00fccksichtigen ist, dass ein Beizug eines Dolmetschers f\u00fcr die Therapie des Beschwerdef\u00fchrers dem erg\u00e4nzenden Verlaufsbericht zufolge ungeachtet der vorgenannten Umst\u00e4nde bereits veranlasst worden, der Einsatz jedoch krankheitsbedingt sowie aufgrund einer hohen terminlichen Auslastung bisher mehrfach gescheitert ist. Bei dieser Ausgangslage kann weder die medizinische Erforderlichkeit noch die zeitliche Dringlichkeit eines sofortigen Dolmetscherbeizugs f\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer best\u00e4tigt werden, zumal ein solcher \u00fcberdies f\u00fcr die Zukunft bereits vorgesehen ist und in die Wege geleitet worden ist. Es mangelt folglich an einem schweren, nicht wiedergutzumachenden Nachteil, weshalb der Antrag auf Erlass vorsorglicher Massnahmen abzuweisen ist, soweit darauf eingetreten werden kann (E. 2.5).  Best\u00e4tigung einer Geh\u00f6rsverletzung aufgrund einer unzureichenden Entscheidbegr\u00fcndung durch die Vorinstanz und R\u00fcckweisung zur Neubeurteilung bzw. zur Wahrung des rechtlichen Geh\u00f6rs des Beschwerdef\u00fchrers (E. 3.4.3). Teilweise Gutheissung der vereinigten Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:35:16", "Checksum": "4a38e0b9217524264336972a3306d91d"}