{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-05-31", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00002_2024-05-31.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224074&W10_KEY=13955805&nTrefferzeile=43&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "653f3857f4d3d55d94f5d2e7b54982cd"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00002"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 31.05.2024  VB.2024.00002"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 31.05.2024  VB.2024.00002"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 31.05.2024  VB.2024.00002"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | [Die F\u00fcrsorgebeh\u00f6rde gew\u00e4hrte dem Sozialhilfebez\u00fcger, welcher im Nebenerwerb selbst\u00e4ndig t\u00e4tig ist, eine monatliche Integrationszulage von Fr. 100.-. Der Sozialhilfebez\u00fcger verlangt eine Erh\u00f6hung der Integrationszulage auf Fr. 300.-, weil sein Engagement mit einer gemeinn\u00fctzigen T\u00e4tigkeit gleichzusetzen sei und er daf\u00fcr mindestens 40 Stunden pro Woche aufwende.] Mit der Integrationszulage werden Leistungen von nicht erwerbst\u00e4tigen Personen f\u00fcr ihre soziale und/oder berufliche Integration finanziell anerkannt. Dient eine selbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit prim\u00e4r der Integration und wird damit kein existenzsicherndes Einkommen angestrebt, kann gem\u00e4ss der SKOS auch Personen mit selbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit eine Integrationszulage gew\u00e4hrt werden. Diese ist je nach erbrachter Leistung und deren Bedeutung innerhalb einer Bandbreite von Fr. 100.- bis Fr. 300.- pro Monat festzusetzen (E. 2.2). Das Engagement des Sozialhilfebez\u00fcgers stellt keine mit einer gemeinn\u00fctzigen T\u00e4tigkeit vergleichbare Integrationsleistung dar, weil er damit seinen eigenen k\u00fcnstlerischen Anspruch sowie wirtschaftliche Interessen verfolgt. Dass der Sozialhilfebez\u00fcger einen grossen zeitlichen Aufwand f\u00fcr seinen Nebenerwerb betreiben mag, l\u00e4sst die konkrete - und innerhalb der Bandbreite gem\u00e4ss den SKOS-Richtlinien liegende - Festsetzung der Integrationszulage nicht als rechtsverletzend erscheinen, zumal damit der Erhalt der sozialen Integration nicht per se verbessert wird und die Chancen auf eine anderweitige berufliche Integration mutmasslich eher geschm\u00e4lert werden d\u00fcrften (zum Ganzen E. 3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:56:23", "Checksum": "e56d5c571bcdc4fd262b4ff9891076a6"}