{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-11-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00003_2024-11-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224513&W10_KEY=13955798&nTrefferzeile=26&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5b054293c035ecfe84bd1f71e100710d"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00003"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.11.2024  VB.2024.00003"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.11.2024  VB.2024.00003"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.11.2024  VB.2024.00003"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verletzung von Berufsregeln | [Interessenkonflikt aufgrund eines Kanzleiwechsels. Die Beschwerdegegnerin disziplinierte einen angestellten Anwalt der aufnehmenden Kanzlei, welcher trotz Aufnahme eines anderen angestellten Anwalts, der zuvor f\u00fcr die beschuldigte Person in einem Strafverfahren t\u00e4tig gewesen war, weiterhin als Rechtsvertreter der (Privat-)Kl\u00e4gerschaft in der gleichen Strafsache und einem konnexen Zivilverfahren t\u00e4tig blieb.] Die Beschwerdegegnerin durfte aus dem Umstand, dass der wechselnde Anwalt von seiner damaligen Kanzleikollegin f\u00fcr eine einst\u00fcndige Besprechung u.a. betreffend \"Verteidigungsstrategie\" in einem Strafverfahren beigezogen worden war, rechtsfehlerfrei darauf schliessen, dass dieser \u00fcber vertrauliche Kenntnisse verf\u00fcgte, welche gegen die damalige Klientin h\u00e4tten verwendet werden k\u00f6nnen (E. 4). Die hierdurch erlangten Kenntnisse des wechselnden Anwalts waren ausreichend, um bei den Anw\u00e4lten, die in derselben Streitsache f\u00fcr die Gegenpartei t\u00e4tig waren, die konkrete Gefahr eines Interessenkonflikts zu begr\u00fcnden (E. 5). Die vom Beschwerdef\u00fchrer geforderte Ber\u00fccksichtigung des revidierten Art. 23 der Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbands bei der Auslegung von Art. 12 lit. c BGFA w\u00fcrde zu keiner abweichenden Beurteilung f\u00fchren, da er nicht geltend macht, dass die aufnehmende Kanzlei besondere organisatorische Massnahmen getroffen h\u00e4tte, um das aus dieser Situation resultierende Konfliktrisiko einzud\u00e4mmen (E. 6). Indem die Beschwerdegegnerin den als blossen Mitarbeiter angestellten Beschwerdef\u00fchrer mit einer gleich hohen Disziplinarbusse sanktionierte, wie die f\u00fcr die betreffenden Mandate jeweils gesch\u00e4ftsverantwortlichen Partneranw\u00e4lte auf den betreffenden Mandaten, verstiess sie gegen das aus der Rechtsgleichheit abgeleitete Differenzierungsgebot (E. 8). Teilweise Gutheissung. Aufhebung der ausgesprochenen Disziplinarbusse und Sanktionierung des Beschwerdef\u00fchrers mit einem Verweis."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:08:13", "Checksum": "27d428e9f94911cf7c8035a04d667f11"}