{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-10-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00028_2024-10-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224435&W10_KEY=13955798&nTrefferzeile=72&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2fb51efe52484ac509ad9e0718691e96"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00028"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.10.2024  VB.2024.00028"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.10.2024  VB.2024.00028"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.10.2024  VB.2024.00028"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Besch\u00e4ftigungsgrad | [Dem als Berufsschullehrer t\u00e4tigen Beschwerdef\u00fchrer wurden w\u00e4hrend mehrerer Jahre mehr Unterrichtslektionen zugeteilt, als ihm in der Anstellungsverf\u00fcgung zugesichert worden waren. F\u00fcr das Schuljahr 2020/2021 wurde ihm bloss noch die zugesicherte Anzahl Lektionen zugeteilt.] Dem Beschwerdegegner steht es nicht zu, dem Beschwerdef\u00fchrer nur das verf\u00fcgte Mindespensum zu garantieren und ein dar\u00fcberliegendes Pensum formlos abzu\u00e4ndern. Er muss sich daher die tats\u00e4chlichen Gegebenheiten, das heisst den faktisch h\u00f6heren Besch\u00e4ftigungsgrad, entgegenhalten lassen (E. 3.2). Soweit der Beschwerdef\u00fchrer in den vergangenen Semestern teilweise ein h\u00f6heres Einkommen erzielte, indem er zus\u00e4tzlich zu seinen Unterrichtslektionen Mehrleistungen erbrachte, kommt ihm kein Anspruch auf Fortbestand dieses Einkommens zu (E. 3.3). Weshalb die Vorinstanz zur Ermittlung des bisherigen faktischen Besch\u00e4ftigungsgrads lediglich auf ein Semester abstellte, ist nicht nachvollziehbar. Eine Anpassung des Besch\u00e4ftigungsgrads zuungunsten des Beschwerdef\u00fchrers ist jedoch ausgeschlossen (E. 3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:07:17", "Checksum": "4715f8f8bf74969ffde52bfd18863285"}