{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-05-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00029_2024-05-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224018&W10_KEY=13955805&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d56b93776efe9f3c0eb0ce00b85a7298"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00029"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.05.2024  VB.2024.00029"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.05.2024  VB.2024.00029"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.05.2024  VB.2024.00029"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (Wiedererw\u00e4gung) | [Die Niederlassungsbewilligung des BF war infolge Auslandsaufenthaltes erloschen. Das Gesuch um Wiedererteilung wurde rechtskr\u00e4ftig abgewiesen, ebenso das in der Folge gestellte Gesuch um Aufhebung der Ausreisefrist. Nachdem der BF nach Italien ausgeliefert worden war und dort eine Haftstrafe abgesessen hatte, reiste er erneut in die Schweiz ein und ersuchte um Wiedererteilung einer Anwesenheitsbewilligung.] Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet allein die vorinstanzliche Beurteilung der (erstinstanzlichen) Eintretensfrage (E. 1). Das Migrationsamt ist auf sein Gesuch um Wiedererw\u00e4gung nicht eingetreten, weil der BF sein Gesuch nicht substanziiert habe und keinerlei Unterlagen eingereicht habe (E. 2.3). Unabh\u00e4ngig davon, ob eine an die zust\u00e4ndige kantonale Instanz gerichtete Eingabe terminologisch als Wiedererw\u00e4gung oder als neues Gesuch bezeichnet wird, darf sie nicht dazu dienen, rechtskr\u00e4ftige Entscheide immer wieder infrage zu stellen. Der BF hat sein Gesuch nicht begr\u00fcndet und keine Belege eingereicht. Das Gesuch erweist sich deshalb als offensichtlich unbegr\u00fcndet und das Migrationsamt ist zu Recht darauf nicht eingetreten (E. 2.5). Sein Gesuch w\u00e4re auch bei korrekter Eingabe nicht materiell zu behandeln gewesen. Das IV-Verfahren, seine gesundheitlichen Probleme sowie die medizinische Versorgung in Italien sind bereits in den rechtskr\u00e4ftig abgeschlossenen Verfahren ber\u00fccksichtigt worden. Es ist nach wie vor von einer R\u00fcckfallgefahr auszugehen; eine biografische Kehrtwende wurde nicht glaubhaft dargetan (E. 2.6). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:55:53", "Checksum": "9102cb9f3917bb8f7603309970a07aa8"}