{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-08-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00035_2024-08-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224335&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=54&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4e6ffe161d515a38ecc9050dfcd7284d"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00035"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.08.2024  VB.2024.00035"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.08.2024  VB.2024.00035"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.08.2024  VB.2024.00035"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtbestehen der praktischen F\u00fchrerpr\u00fcfung | Nichtbestehen der F\u00fchrerpr\u00fcfung. Ein Rechtsmittelverzicht ist nicht frei widerrufbar. Ein Widerruf ist zul\u00e4ssig, wenn nachgewiesen wird, dass der Verzicht unter Willensm\u00e4ngeln, insbesondere aufgrund irref\u00fchrender Angaben der Beh\u00f6rde, zustande gekommen ist (E. 3.2). W\u00e4hrend der Pr\u00fcfungsfahrt hat der Experte naturgem\u00e4ss keine Zeit f\u00fcr eine eingehende Protokollierung des Verlaufs der Fahrt, muss er doch die Leistungen des Pr\u00fcflings fortlaufend beurteilen und zudem stets bereit sein, bei sicherheitsrelevantem Fehlverhalten sofort einzugreifen. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Experte die Fahrfehler des Pr\u00fcflings zun\u00e4chst bloss durch Ankreuzen auf dem vorgedruckten Formular \"Pr\u00fcfungsbericht F\u00fchrerpr\u00fcfung\" (rudiment\u00e4r) festh\u00e4lt und dieses Protokoll anschliessend \u2013 wegen der mit dem Zeitablauf verbundenen Abnahme des Erinnerungsverm\u00f6gens zeitnah, d.h. jedenfalls innert weniger Tage \u2013 erg\u00e4nzt (E. 4.2). Mit der praktischen F\u00fchrerpr\u00fcfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob der Gesuchsteller f\u00e4hig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit R\u00fccksicht auf die \u00fcbrigen Verkehrsteilnehmer zu f\u00fchren (E. 5.2). Aus den festgehaltenen M\u00e4ngeln erhellt zweifelslohne, dass der Beschwerdef\u00fchrer den Nachweis, dass er sein Fahrzeug beherrscht, nicht erbracht hat (E. 5.3). Abweisung UP wegen mangelndem Nachweis (E. 7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:01:44", "Checksum": "59083a2a38155218cd613e307a2411ac"}