{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-01-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00040_2025-01-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224639&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=45&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5b6635ef72ec501e4cd9972c436bce2a"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00040"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.01.2025  VB.2024.00040"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.01.2025  VB.2024.00040"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.01.2025  VB.2024.00040"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands; N\u00e4herbaurechte. In Bezug auf die Beiladung kann bei N\u00e4herbaurechtsgebern bzw. Nachbarn deren N\u00e4herbaurecht umstritten ist, auf das Erfordernis des innert Auflagefrist nach \u00a7 315 PBG verlangten baurechtlichen Entscheids verzichtet werden (E. 3.2). Die Zustimmung zum N\u00e4herbaurecht kann projektbezogen oder in genereller Form erteilt werden. Von einem generellen N\u00e4herbaurecht wird dann gesprochen, wenn sich der belastete Nachbar verpflichtet, Geb\u00e4ude im Abstandsbereich im Voraus und generell zu dulden. Demgegen\u00fcber liegt ein projektbezogenes N\u00e4herbaurecht vor, wenn der belastete Nachbar seine Zustimmung an ein genau definiertes Bauvorhaben kn\u00fcpft (E. 4.3). Den N\u00e4herbaurechtsgebern ist der baurechtliche Entscheid von Amtes wegen unaufgefordert zuzustellen. Eine fehlende Zustellung eines Entscheids darf f\u00fcr die Betroffenen keinen Nachteil bewirken. Dass die drei Nachbarn von der Baubewilligung - welche rund sechs Jahre nach Unterzeichnung der N\u00e4herbaurechte und gest\u00fctzt auf andere Pl\u00e4ne, f\u00fcr welche keine N\u00e4herbaurechte erteilt wurden, erfolgte \u2013 Kenntnis erhalten haben, ist nicht nachgewiesen. Demgem\u00e4ss erwuchs diese ihnen gegen\u00fcber nie in Rechtskraft (E. 4.5). Es liegen keine g\u00fcltigen N\u00e4herbaurechte vor (E. 4.6). Der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands ist weder verwirkt, noch steht ihm eine Vertrauensgrundlage entgegen (E. 5.2). Die Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 5.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:13:45", "Checksum": "80fda94ea56f9b49158208a33662869d"}