{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-01-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00050_2025-01-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224628&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ed897279e75be0e3df08c103d285f142"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00050"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.01.2025  VB.2024.00050"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.01.2025  VB.2024.00050"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.01.2025  VB.2024.00050"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Neubau eines unterirdischen Einfamilienhauses. Zu pr\u00fcfen war, ob die Belichtung einer Wohnung lediglich durch Oblichter \u2013 wie das Bauprojekt es im vorliegenden Fall vorsieht \u2013 eine ausreichende Belichtung im Sinne von \u00a7 302 Abs. 1 und Abs. 2 PBG darstellt. Ausreichende Belichtung, Bel\u00fcftung und Besonnung sind f\u00fcr das Wohlbefinden von grosser Bedeutung und bezwecken die Erf\u00fcllung des \u00f6ffentlichen Interesses der Wohnhygiene. Um diesen Zweck der ausreichenden Wohnhygiene zu erreichen, m\u00fcssen die Voraussetzungen von \u00a7 302 Abs. 2 PBG erf\u00fcllt sein. Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung (E. 5.5). Es ergibt sich, dass es sich bei den in \u00a7 302 Abs. 2 PBG genannten Fenstern nur um solche handeln kann, welche von ihrer Beschaffung her eine horizontale bzw. seitliche Aussicht gew\u00e4hrleisten. In Betracht kommen daf\u00fcr in erster Linie Fassadenfenster oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Dachfl\u00e4chenfenster (E. 5.6). Auch der Blick auf andere (bundesrechtliche) Bestimmungen \u00fcber ausreichende Belichtung und Bel\u00fcftung f\u00fchrt zum selben Schluss (E. 5.7). Die Belichtung von Wohn- und Schlafr\u00e4umen lediglich durch Oblichter, wie es das zu beurteilende Bauprojekt vorsieht, widerspricht den Anforderungen an die Wohnhygiene gem\u00e4ss \u00a7 302 PBG und ist nicht gen\u00fcgend im Sinne des Gesetzes. Die unterirdischen R\u00e4ume sind vorliegend nicht f\u00fcr den Aufenthalt von Menschen geeignet (E. 5.8). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:13:34", "Checksum": "84c9b75dd2a9aac5ffe7a25d7d028039"}