{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-01-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00053_2025-01-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224617&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=60&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "531b4d922a59fc83f72b8d4c62c9d0d6"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00053"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.01.2025  VB.2024.00053"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.01.2025  VB.2024.00053"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.01.2025  VB.2024.00053"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer, ein 1967 geborener Staatsangeh\u00f6riger Serbiens, erhielt 2018 eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Schweizer Ehefrau. Im Oktober 2023 verweigerte der Beschwerdegegner ihm die weitere Verl\u00e4ngerung der Bewilligung, weil davon ausgegangen werden m\u00fcsse, dass seine Ehe aus ausl\u00e4nderrechtlichen Motiven eingegangen worden sei, und kein gemeinsamer Wohnsitz der Eheleute bestehe.] Die fehlende N\u00e4he ihrer Familien und das (unbestrittene) Getrenntleben von August 2021 bis April 2023 allein lassen noch nicht auf eine Scheinehe schliessen. Im Rahmen ihrer Befragungen durch die Polizei wussten die Eheleute sodann relativ gut \u00fcber die Gewohnheiten des anderen Bescheid und stellten ihr Kennenlernen, ihre Eheschliessung und das Eheleben in weiten Teilen \u00fcbereinstimmend dar. Auch sagten der Beschwerdef\u00fchrer und seine Ehefrau einhellig aus, sich am Vortag nach der Arbeit (des Beschwerdef\u00fchrers) getroffen und etwas getrunken zu haben. Auf Anfang April 2023 meldete sich der Beschwerdef\u00fchrer schliesslich wieder an der gleichen Adresse wie seine Ehefrau an, wo Mitte Dezember 2024 eine (unangemeldete) polizeiliche Wohnungskontrolle stattfand. Diese ergab zufolge der die Kontrolle durchf\u00fchrenden Beamten, dass die Eheleute dort auch wirklich zusammenlebten. Damit ist der Nachweis einer Scheinehe nicht erbracht, weshalb die Beschwerde gutzuheissen und der Beschwerdegegner einzuladen ist, dem Beschwerdef\u00fchrer eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen (zum Ganzen E. 2). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:13:25", "Checksum": "3d983a40148d6cf42ff30ba01c99441f"}