{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-11-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00054_2024-11-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224512&W10_KEY=13955798&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a1b33a40922751ae4fefb03ac103b6c0"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00054"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.11.2024  VB.2024.00054"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.11.2024  VB.2024.00054"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.11.2024  VB.2024.00054"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Covid-19-H\u00e4rtefallprogramm; 2., 3. und 5. Zuteilungsrunde | [Die Beschwerdef\u00fchrerin verkauft ihre Produkte sowohl in einem Restaurant als auch an verschiedenen Orten im Takeaway. Ihre Betriebe waren nur teilweise aufgrund von Pandemiemassnahmen geschlossen. Strittig ist, ob das Unternehmen als Ganzes als geschlossen zu qualifizieren und damit f\u00fcr das ganze Unternehmen auf das Erfordernis des Umsatzr\u00fcckgangs von mindestens 40% im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 zu verzichten gewesen w\u00e4re sowie ob der Beschwerdegegner zu Recht ohne Antrag der Beschwerdef\u00fchrerin geschlossene und nicht geschlossene Sparten identifiziert und nur erstere entsch\u00e4digt hat.] Eine Spartenbetrachtung nach Art. 2a HFMV 20 setzt keine T\u00e4tigkeit in verschiedenen Branchen voraus, sondern nur mehrere Gesch\u00e4ftsbereiche, welche f\u00fcr die Voraussetzungen zum Bezug von H\u00e4rtefallgeldern klar abgrenzbar sind. Dies ist bei der Beschwerdef\u00fchrerin mit Blick auf die Betriebsschliessungen der Fall (E. 5.2). Das Gesamtunternehmen hatte keinen Umsatzr\u00fcckgang von mindestens 40 % und es ist nicht zu beanstanden, dass der Beschwerdegegner es nicht als gesamthaft geschlossen betrachtete (E. 5.3.3-5.3.5). Entsprechend erfolgte die Spartenbetrachtung ausschliesslich zum Vorteil des gesuchstellenden Unternehmens, da ansonsten gar keine H\u00e4rtefallbeitr\u00e4ge h\u00e4tten gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen (E. 5.3.6). Der H\u00f6chstbetrag der H\u00e4rtefallentsch\u00e4digungen richtet sich nur nach dem Umsatz der entsch\u00e4digungsf\u00e4higen Sparten (E. 6).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:08:12", "Checksum": "c7467aded51cae6408e8faca25bee9c5"}