{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-05-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00060_2024-05-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224056&W10_KEY=13955805&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "724fad9e3f70cfc54c1e5e6e037f6d80"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00060"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.05.2024  VB.2024.00060"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.05.2024  VB.2024.00060"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.05.2024  VB.2024.00060"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Familiennachzug (Wiedererw\u00e4gung) | Familiennachzug. [Nach der R\u00fcckkehr seiner Tochter ins Heimatland (2016) stellte der Vater 2020 ein Gesuch um Wiedereinreise seiner Tochter zum Verbleib bei ihm. Das Gesuch wurde 2021 abgelehnt. 2023 stellte er ein neues Familiennachzugsgesuch, das ebenfalls abgelehnt wurde. Nach Abweisung des Rekurses durch die Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion wurde der Tochter in einem anderen Kanton eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Ausbildung erteilt.] Kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses, nachdem der Tochter in einem anderen Kanton eine Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken erteilt wurde: Die zum Zweck der Aus- und Weiterbildung erteilte Aufenthaltsbewilligung ist nur zum vor\u00fcbergehenden Aufenthalt gedacht. Ein Ausbildungsaufenthalt ist damit mit einer prek\u00e4reren Rechtsstellung verbunden als der Aufenthalt zwecks Familienvereinigung. Bejahung des Rechtsschutzinteresses (E. 2). Ein neues Gesuch bzw. ein Wiedererw\u00e4gungsgesuch muss nur materiell behandelt werden, wenn sich die Rechtslage oder die Sachumst\u00e4nde seit dem ersten Entscheid wesentlich ge\u00e4ndert haben (E. 3.2). Vorliegend hat sich die Sachlage im Vergleich zu den Verh\u00e4ltnissen bei der Erstbeurteilung nicht in einer Art und Weise ge\u00e4ndert, dass ein anderes Ergebnis realistischerweise in Betracht gekommen w\u00e4re. Das Migrationsamt h\u00e4tte auf das erneute Gesuch nicht eintreten d\u00fcrfen; die Rekursabteilung h\u00e4tte nur noch die Eintretensfrage \u00fcberpr\u00fcfen m\u00fcssen (E. 3.3). Aufgrund der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Ausbildung in einem anderen Kanton hat sich nach dem Rekursentscheid ein entscheidwesentliches Novum ergeben, weshalb sich eine materielle Neubeurteilung und eine R\u00fcckweisung an das Migrationsamt aufdr\u00e4ngt. Dieses hat unter dem Titel der Wiedererw\u00e4gung zu pr\u00fcfen, ob f\u00fcr das Familiennachzugsgesuch nachtr\u00e4glich wichtige famili\u00e4re Gr\u00fcnde vorliegen (neuer bewilligter, legaler Aufenthalt der Tochter des Beschwerdef\u00fchrers in der Schweiz) bzw. ob ihr der Kantonswechsel zum Zweck derFamilienzusammenf\u00fchrung im Kanton Z\u00fcrich zu bewilligen sei bzw. ob die Tochter allenfalls die Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im pflichtgem\u00e4ssen Ermessen erf\u00fcllt (E. 3.4). Teilweise Gutheissung der Beschwerde und R\u00fcckweisung an das Migrationsamt zum Neuentscheid."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:56:10", "Checksum": "2772a0d073f090828f2f47082071163a"}