{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-07-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00065_2025-07-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225136&W10_KEY=13955785&nTrefferzeile=3&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "02f472138dd559ae0bcc9d4b0059cc5a"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00065"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.07.2025  VB.2024.00065"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.07.2025  VB.2024.00065"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.07.2025  VB.2024.00065"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unterschutzstellung | Zul\u00e4ssigkeit des Verzichts auf die Unterschutzstellung einzelner Bauten bei einer schutzw\u00fcrdigen Siedlung. Eine Auswahl scheidet aus, wenn eine Geb\u00e4udegruppe als solche (sog. Ensemble) oder ein ganzes Orts- bzw. Quartierbild im Sinn von \u00a7 203 Abs. 1 lit. c PBG schutzw\u00fcrdig erscheint. Infrage kommt der Erhalt bloss einzelner Bauten einer Siedlung, wenn der Zusammenhang der Bauten weniger auf einem r\u00e4umlich-\u00e4sthetischen Zusammenspiel als vielmehr auf einer gemeinsamen sozialgeschichtlichen Vergangenheit beruht. W\u00e4re aber Letzteres der Fall, dann w\u00e4ren diejenigen Bauten, die nicht in ihrer Substanz erhalten werden sollen, aus dem Inventar zu entlassen (E. 5.2). Das Baurekursgericht durfte angesichts der besonderen architektonischen Qualit\u00e4ten wie auch der sozial- und wirtschaftshistorischen Bedeutung der Siedlung ohne Rechtsverletzung von einem sehr hohen Eigenwert ausgehen. Dass die Schutzw\u00fcrdigkeit der Siedlung auch auf dem r\u00e4umlich-\u00e4sthetischen Zusammenspiel der Bauten beruht, steht nicht generell infrage. Mithin erscheint die Geb\u00e4udegruppe als solche schutzw\u00fcrdig, womit alle einzelnen Bauten des Ensembles Schutzobjekte sind (E. 5.5). Das Baurekursgericht ging \u2013 koh\u00e4rent mit den beiden Gutachten und ohne Widerspruch zum Entscheid des Mitbeteiligten \u2013 zu Recht von einem sehr hohen Situationswert aus (E. 6).  Das \u00f6ffentliche Interesse an der Unterschutzstellung (auch) der Bl\u00f6cke B und C \u00fcberwiegt die privaten Interessen der Beschwerdef\u00fchrerin bzw. die einer Unterschutzstellung entgegenstehenden \u00f6ffentlichen Interessen deutlich (E. 7.4).  Die im Schutzvertrag geregelte M\u00f6glichkeit der Erweiterung der Bauten \"gem\u00e4ss der Regelbauweise\" ist mit einem korrekt festgelegten Schutzumfang der streitbetroffenen Siedlung nicht vereinbar (E. 8). Abweisung im Sinne der Erw\u00e4gungen."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:29:45", "Checksum": "41ff6977c6f98388f4f33a61a6e26b45"}