{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-09-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00067_2024-09-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224327&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b231b0e6eef0b7535560cfac2d09bf67"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00067"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.09.2024  VB.2024.00067"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.09.2024  VB.2024.00067"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.09.2024  VB.2024.00067"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA eines italienischen Staatsangeh\u00f6rigen wegen Verlusts der Arbeitnehmereigenschaft.] Der Beschwerdef\u00fchrer wurde nach mehr als zw\u00f6lf Monaten des Aufenthalts in der Schweiz im November 2021 unfreiwillig arbeitslos, womit betreffend das Erl\u00f6schen seines Aufenthaltsrechts die Fristen aus Art. 61a Abs. 4 AIG zur Anwendung gelangen (E. 3.5-3.6). Hingegen ist nicht von einer krankheitsbedingten Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses im Sinn von Art. 61a Abs. 5 AIG auszugehen (E. 3.7). Er erhielt zudem nach der Beendigung seines letzten massgeblichen Arbeitsverh\u00e4ltnisses keine Arbeitslosenentsch\u00e4digung mehr, womit sein Aufenthaltsrecht bereits mit Ablauf der Sechsmonatsfrist nach Art. 61a Abs. 4 Satz 1 AIG erlosch (E. 3.8). Die sp\u00e4ter noch vereinzelt ausge\u00fcbte Arbeitst\u00e4tigkeit erreicht nicht die Schwelle einer echten und tats\u00e4chlichen wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit (E. 3.9). In Anwendung von Art. 61a Abs. 4 AIG erlosch das Aufenthaltsrecht des Beschwerdf\u00fchrers im Mai 2022 (E. 3.10). Die Vereinbarkeit der Fristen gem\u00e4ss Art. 61a Abs. 4 AIG mit dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen ist ungekl\u00e4rt. Das Bundesgericht pr\u00fcfte bislang jeweils bei Fristablauf nach AIG gleichzeitig auch die freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Anspruchsgrundlage (E. 4.4). Fehlende Aussichten auf einen neue Stelle, welche die freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft erl\u00f6schen lassen, sind nicht ausschliesslich bei einer Arbeitslosigkeit von 18 Monaten am St\u00fcck anzunehmen, sondern k\u00f6nnen bei Ber\u00fccksichtigung von weiteren Umst\u00e4nden auch schon bei k\u00fcrzerer Arbeitslosigkeit angenommen werden (E. 4.5). Solche Umst\u00e4nde liegen hier vor. Entsprechend bestand im Mai 2022 f\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer keine ernsthafte Aussicht auf eine neue Stelle mehr, womit er unabh\u00e4ngig vom Fristablauf nach Art. 61a Abs. 4 AIG auch seine freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft verloren hat (E. 4.6). Das in Art. 6 Abs. 1 Anhang I FZA verbriefte Aufenthaltsrecht bei einer auch l\u00e4nger als 12Monate andauernden Arbeitslosigkeit setzt das Fortbestehen der Arbeitnehmereigenschaft w\u00e4hrend der Arbeitslosigkeit voraus, womit sich der Beschwerdef\u00fchrer nicht darauf berufen kann (E. 4.7-4.8). Die Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA des Beschwerdef\u00fchrers war entsprechend zul\u00e4ssig und weitere Ausf\u00fchrungen zur Vereinbarkeit von Art. 61a AIG und dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen in anderen denkbaren Konstellationen er\u00fcbrigen sich (E. 4.9).\r\rGutheissung UP/URB.\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:02:07", "Checksum": "ba5014cb1f0e8491e22b10fdeeb6cf7c"}