{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-12-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00101_2024-12-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224582&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "df954e7e25c553dc54be73650db172ce"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00101"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.12.2024  VB.2024.00101"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.12.2024  VB.2024.00101"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.12.2024  VB.2024.00101"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission; selektives Verfahren; Ausschluss von Anbieterinnen nach neuem Recht; Plausibilit\u00e4t. Kriterien, einschliesslich ihrer Gewichtung, die bereits in der Ausschreibung genannt sind, m\u00fcssen nach Art. 53 Abs. 2 IV\u00f6B bereits bei der Ausschreibung angefochten werden (E. 4.2). Ob das Vorgehen der Vergabebeh\u00f6rde \u2013 nach Eingang der Angebote \u00fcberpr\u00fcfte Aufwandsch\u00e4tzungen und gegebenenfalls angepasste Honorarofferten einzuholen \u2013 einer Abgebotsrunde gleichkommt, durfte vorliegend offenbleiben (E. 4.4). Ein Ausschluss aus dem Verfahren durch die Rechtsmittelinstanz ist auch unter neu geltendem Recht m\u00f6glich, wenn die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gegeben ist. Das Angebot der Zuschlagsempf\u00e4ngerin sah anstelle des in der Ausschreibung verlangten Kostendachs lediglich einen Richtpreis vor, womit die Angebote nicht mehr vergleichbar sind (E. 4.5). Die Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung eines Angebotes ist grunds\u00e4tzlich erlaubt; wird jedoch allein der Angebotspreis bewertet, ist dies nicht zul\u00e4ssig. Das Preiskriterium darf nicht mittels Unterkriterium der Plausibilit\u00e4t so weit abgeschw\u00e4cht werden, dass die erforderliche Mindestgewichtung von 20 % nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist (E. 4.6). R\u00fcckweisung zur Zuschlagserteilung (E. 5). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:12:59", "Checksum": "f1c7cc9289129a79a888046411b9f2e9"}