{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-07-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00108_2024-07-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224226&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=83&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ca7b32829453ffcf59a31b37a3ed097c"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00108"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.07.2024  VB.2024.00108"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.07.2024  VB.2024.00108"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.07.2024  VB.2024.00108"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Eingrenzung (GI230113-L) | Zweij\u00e4hrige Eingrenzung auf den Bezirk C: M\u00f6glichkeit der freiwilligen Ausreise in den Irak. Fest steht, dass der Beschwerdef\u00fchrer bis anhin nicht \u00fcber Reisepapiere verf\u00fcgt und sich f\u00fcr eine freiwillige Ausreise einen Reisepass oder ein Laissez-Passer besorgen k\u00f6nnen m\u00fcsste, was er bestreitet. Gest\u00fctzt auf Kopien der Identit\u00e4tsdokumente w\u00fcrde die irakische Botschaft dem Beschwerdef\u00fchrer ein Laissez-Passer ausstellen. Eine Passkopie ist dazu nicht n\u00f6tig. Es ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass der Beschwerdef\u00fchrer die M\u00f6glichkeit zur Kontaktierung eines oder mehrerer Familienangeh\u00f6riger und damit letztlich auch zur Papierbeschaffung hat. Was die angeblich fehlende M\u00f6glichkeit einer Flugbuchung als Nothilfebez\u00fcger betrifft, so verf\u00e4ngt auch dieses Argument nicht. Der Bund \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr die Ausreise mittelloser Personen. Daf\u00fcr, dass dem Beschwerdef\u00fchrer die freiwillige Ausreise in den Irak objektiv unm\u00f6glich w\u00e4re, liegen damit keine Anhaltspunkte vor. Die Eingrenzung kann als geeignete Massnahme qualifiziert werden. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:01:11", "Checksum": "0c37c2ec7e96568f1ed7dc60abbe0633"}