{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-07-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00113_2024-07-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224223&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=84&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "56571c2020cb3699baaae032de852e46"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00113"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.07.2024  VB.2024.00113"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.07.2024  VB.2024.00113"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.07.2024  VB.2024.00113"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sonderschulung | [D, die 2008 geborene Tochter der Beschwerdef\u00fchrenden, besuchte im Schuljahr 2022/2023 eine 2. Sekundarklasse in der Schule C. Aufgrund von chronischem Schulabsentismus wurde sie schulpsychologisch abgekl\u00e4rt. Nach dem Scheitern verschiedener Massnahmen mit dem Ziel, dem Schulabsentismus von D zu begegnen, beschloss die Schulpflege C Ende September 2023, der Sch\u00fclerin entgegen der Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes den Sonderschulstatus zu verweigern.] Unter den Parteien ist dem Grundsatz nach unbestritten, dass D besondere p\u00e4dagogische Bed\u00fcrfnisse aufweist. Einigkeit zumindest unter allen fachkundigen Beteiligten herrscht zudem dahingehend, dass seitens der Schule alle M\u00f6glichkeiten ausgesch\u00f6pft wurden, dem Schulabsentismus von D zu begegnen. Der Umstand, dass die Sonderschulung von D bislang nicht funktionierte bzw. die unter diesem Titel angeordneten verst\u00e4rkten sonderp\u00e4dagogischen Massnahmen wegen ihrer Absenzen nicht wirklich umgesetzt werden konnten, \u00e4ndert jedoch nichts an dem entsprechenden Bedarf ihrerseits. Dieser ist klar ausgewiesen (zum Ganzen E. 4.2). Damit erweist sich der Beschluss der Beschwerdegegnerin, der Tochter der Beschwerdef\u00fchrenden den \"Sonderschulstatus\" abzusprechen, als rechtswidrig (E. 4.3). Gutheissung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:01:09", "Checksum": "4d2cac3c084dd9bf35f1ec782563d669"}