{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-08-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00121_2024-08-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224264&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=63&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c9ec10d22d1c99a8fa71d50a9ad32add"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00121"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.08.2024  VB.2024.00121"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.08.2024  VB.2024.00121"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.08.2024  VB.2024.00121"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung / Familiennachzug | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Verschweigen wesentlicher Tatsachen im Bewilligungsverfahren oder Scheinehe. Der Beschwerdef\u00fchrer hat w\u00e4hrend der Ehe mit einer hier niedergelassenen Landsfrau ein aussereheliches Kind gezeugt und nach der Scheidung die Kindsmutter geheiratet.] Das Migrationsamt hat den Beschwerdef\u00fchrer anl\u00e4sslich der Pr\u00fcfung der Erteilung der Niederlassungsbewilligung ausdr\u00fccklich nach den Personalien und Adressen seiner Kinder und der Kinder seiner Ex-Ehefrau gefragt. Der Beschwerdef\u00fchrer teilte dem Migrationsamt in der Folge mit, dass er keine eigenen Kinder habe. Das Verschweigen dieser Tatsachen war f\u00fcr den Bewilligungsentscheid wesentlich, weshalb ein Widerrufsgrund vorliegt (E. 3.1). Es liegen auch zahlreiche gewichtige Hinweise f\u00fcr eine Scheinehe vor. Es w\u00e4re am Beschwerdef\u00fchrer gelegen, eine mindestens w\u00e4hrend drei Jahren gelebte Ehegemeinschaft nachzuweisen. Dieser Beweis ist ihm nicht einmal ansatzweise gelungen. Er erf\u00fcllt auch deshalb den Widerrufsgrund (E. 3.2).  Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich auch als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Weil die Niederlassungsbewilligung des Beschwerdef\u00fchrers rechtm\u00e4ssig widerrufen wurde, besteht keine Rechtsgrundlage f\u00fcr den Familiennachzug seiner Ehefrau und seines Sohnes (E. 4). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:01:34", "Checksum": "1a73779269beb8f13cf80942cda071f4"}