{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-05-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00127_2024-05-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224059&W10_KEY=13955805&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2632f498ad31c161e445244836c6cdd3"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00127"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.05.2024  VB.2024.00127"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.05.2024  VB.2024.00127"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.05.2024  VB.2024.00127"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | T\u00e4uschung \u00fcber Staatsb\u00fcrgerschaft durch blosse Inhaberin eines lettischen \"Aliens Passport\". Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Die lediglich \u00fcber einen lettischen \"Aliens Passport\" und nicht \u00fcber die lettische Staatsangeh\u00f6rigkeit verf\u00fcgende Beschwerdef\u00fchrerin erf\u00fcllte nie die freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen, weshalb ihre gleichwohl erteilte Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA unabh\u00e4ngig von einer allf\u00e4lligen T\u00e4uschundsabsicht widerrufen werden kann, sofern dem nicht besondere Vertrauensschutzgr\u00fcnde entgegenstehen und die Wegweisung zumutbar und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig erscheint (E. 2). Die Beschwerdef\u00fchrerin hat in Verletzung ihrer ausl\u00e4nderrechtlichen Wahrheits- und Mitwirkungspflicht wiederholt und bewusst irref\u00fchrende, widerspr\u00fcchliche und wahrheitswidrige Angaben zu ihrer Staatszugeh\u00f6rigkeit gemacht was keinen Schutz verdient und kein berechtigtes Vertrauen in den Fortbestand der erschlichenen Bewilligung zu begr\u00fcnden vermag (E. 3.1 ff.). Ebenso wenig erscheint entscheidend, inwieweit die Bewilligungsbeh\u00f6rde bei gebotener Aufmerksamkeit auf die widerspr\u00fcchliche Angaben h\u00e4tte aufmerksam werden m\u00fcssen oder die Beschwerdef\u00fchrerin in der vorinstanzlichen Eingangsanzeige als letttische Staatsangeh\u00f6rige bezeichnet wurde (E. 3.4). Die freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen waren damit nie erf\u00fcllt und es liegt sowohl der Widerrufsgrund der Falschangaben bzw. des Verschweigens entscheidwesentlicher Tatsachen im Bewilligungsverfahren als auch derjenige des erf\u00fcllten Aufenthaltszwecks vor (E. 3.5 Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit des Widerrufs und Verneinung eines H\u00e4rtefalls (E. 4). Verneinung konventionsrechtlich gesch\u00fctzter Beziehungen (E. 5) und von Vollzugshindernissen, selbst unter Ber\u00fccksichtigung der Situation der Stellung der (russischst\u00e4mmigen) Nichtb\u00fcrger in Lettland (E. 6). Es sind keine weiteren Rechtsgrundlagen ersichtlich, welche den weiteren Aufenthalt in der Schweiz sichern k\u00f6nnten (E. 7). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten sowieEntsch\u00e4digungsfolgen und Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege zufolge der offensichtichen Aussichtslosigkeit der Begehren und Belegung der Prozessbed\u00fcrftigkeit (E. 8 und 9).\r\rRechtsmittelbelehrung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:56:13", "Checksum": "4947fda847f9ac85aae1e3c39a24f804"}