{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-10-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00142_2025-10-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225328&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=51&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e54922f951d943af52c3c4888b102950"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00142"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.10.2025  VB.2024.00142"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.10.2025  VB.2024.00142"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.10.2025  VB.2024.00142"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Die Vorinstanz verzichtete trotz wiederholtem Antrag auf einen Augenschein, da vorliegend die \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse aus den Akten klar hervorgingen (E. 2.3). Die Beschwerdef\u00fchrenden entgegnen, ein Augenschein w\u00fcrde zeigen, dass das Bauvorhaben bereits realisiert sei (E. 2.4). Auf das zu beurteilende Vorhaben sind die Vorschriften \u00fcber das behindertengerechte Bauen anwendbar; es untersteht dem Anzeigeverfahren, mithin der Bewilligungspflicht (E. 4). Die bereits ausgef\u00fchrten baulichen Massnahmen weichen vom bewilligten Zustand ab. Ob der bestehende Zustand den Pl\u00e4nen der \u00c4nderungseingabe entspricht, steht nicht fest. Die ausgef\u00fchrten Arbeiten sind formell rechtswidrig (E. 5.3). Die Baubeh\u00f6rde ist verpflichtet, ein nachtr\u00e4gliches Baubewilligungsverfahren durchzuf\u00fchren (E. 5.4). Die \u00f6rtliche Baubeh\u00f6rde f\u00fchrte das Bewilligungsverfahren so durch, wie wenn der Baubeginn noch bevorgestanden h\u00e4tte. Ein nachtr\u00e4gliches Baubewilligungsverfahren wurde noch nicht durchgef\u00fchrt. Deshalb steht nicht fest, ob die ausgef\u00fchrten Massnahmen vom bewilligten Zustand abweichen und allenfalls bewilligungsf\u00e4hig w\u00e4ren. Der Sachverhalt ist ungen\u00fcgend festgestellt (E. 5.6). Teilweise Gutheissung. Sprungr\u00fcckweisung an die \u00f6rtliche Baubeh\u00f6rde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:36:45", "Checksum": "e9078423e030e5f16da2779aee0df5be"}