{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-08-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00155_2024-08-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224247&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=74&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c80258268d1a2b503f3dabddd762cd1a"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00155"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.08.2024  VB.2024.00155"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.08.2024  VB.2024.00155"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.08.2024  VB.2024.00155"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Bewertung des Preises; Preisspanne. Anwendbares Recht (E. 1). Aufgrund des Wortlauts der Zuschlagskriterien 1 und 2 ergibt sich, dass beiden Kriterien bewertungsrelevante Preisangaben zugrunde liegen (E. 4.3.1). Beim Kriterium \"Preis\" ist nur die tats\u00e4chlich infrage kommende Bandbreite m\u00f6glicher Werte zu ber\u00fccksichtigen. Welche Bandbreite realistischerweise erwartet werden kann, ist von der jeweiligen Beschaffung abh\u00e4ngig. Bei einfachen Beschaffungen ist in der Regel mit einer geringeren Preisspanne zu rechnen als bei technisch anspruchsvollen Konstruktionen bzw. Produkten oder Dienstleistungen (E. 4.4.1). Im Gegensatz zu den Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung (Art. 35 lit. p IV\u00f6B) ist die Preisspanne nicht bereits in der Ausschreibung bekanntzugeben. Nach konstanter Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts sind  bei einer nachtr\u00e4glichen Wahl der Preisspanne aber h\u00f6here Anforderungen an die Begr\u00fcndung zu stellen. Je ungew\u00f6hnlicher (besonders weit oder besonders eng) die gew\u00e4hlte Preisspanne ist, desto mehr ist eine triftige Begr\u00fcndung f\u00fcr diese Festlegung erforderlich. Begr\u00fcndet die Vergabebeh\u00f6rde die Wahl einer ungew\u00f6hnlichen Preisspanne nicht plausibel, \u00fcberschreitet sie ihr Ermessen (E. 4.4.2). Wird die Bandbreite \u2013 wie vorliegend \u2013 erst nach dem Vorliegen der Angebote festgelegt, k\u00f6nnen auch die tats\u00e4chlich offerierten, ernsthaften Preise als Anhaltspunkte ber\u00fccksichtigt werden. Im vorliegenden Einladungsverfahren k\u00f6nnen die drei eingeholten Angebote zur Bestimmung der Preisspanne herangezogen werden (E. 4.4.3 f.). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:01:22", "Checksum": "fe32060a5aa9d181113e225d293fe429"}