{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-08-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00174_2024-08-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224299&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=46&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8bef27224b966b90ad2f39c4f8b80859"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00174"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.08.2024  VB.2024.00174"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.08.2024  VB.2024.00174"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.08.2024  VB.2024.00174"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kosten\u00fcbernahme Privatschule | [Der Sohn des Beschwerdef\u00fchrers machte ab dem Schuljahr 2022/2023 von einem Angebot der schulisch organisierten Grundbildung der privaten Bildungsinstitution, der SAZ, Gebrauch und absolvierte dort die Ausbildung zum Kaufmann EFZ f\u00fcr Sporttalente. Im Juni bzw. August 2023 beauftragte der Beschwerdegegner die SAZ in einer Leistungsvereinbarung mit der F\u00fchrung einer nichtkantonalen Berufsfachschule und verpflichtete sich im Gegenzug, die Kosten unter anderem des obligatorischen Berufsfachschulunterrichts und des Berufsmaturit\u00e4tsunterrichts f\u00fcr Lernende zu tragen, die ab dem Schuljahr 2023/2024 eine solche Ausbildung bei der Privatschule beginnen. Hierauf verlangte der Beschwerdef\u00fchrer sinngem\u00e4ss, dass auch er von der Tragung der Schulkosten zu befreien sei.] Der Beschwerdef\u00fchrer ist nicht Partei der angefochtenen Leistungsvereinbarung. Der \u00f6ffentlich-rechtliche Vertrag wurde zwischen dem Beschwerdegegner, vertreten durch das MAB, als Leistungserbringer und der SAZ als Leistungsempf\u00e4ngerin abgeschlossen. Als Dritter ist der Beschwerdef\u00fchrer daher nicht zur Anfechtung der Vereinbarung legitimiert. Der Beschwerdegegner ist zu Recht auf sein Gesuch nicht eingetreten (E. 4). Sollte man die Legitimation des Beschwerdef\u00fchrers bejahen, w\u00e4re seinem mit der Rechtsmittelerhebung verfolgten Anliegen aber auch in der Sache kein Erfolg beschieden (E. 5). Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:01:53", "Checksum": "90acf4c97d91d24505d5e0639bb756db"}