{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-07-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00177_2024-07-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224218&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=87&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "80fcda3683cfeba47c92a264b23e3dfe"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00177"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.07.2024  VB.2024.00177"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.07.2024  VB.2024.00177"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.07.2024  VB.2024.00177"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausschreibung zur Beschaffung von 13 Aufzugsanlagen:  Zur Anfechtung der Ausschreibung ist jede potenzielle Anbieterin legitimiert, die ein Interesse an einer konkreten Beschaffung hat und deren Rechtsstellung durch den ger\u00fcgten Mangel beeintr\u00e4chtigt wird. Daran hat das revidierte Vergaberecht nichts ge\u00e4ndert. Die Sachurteilsvoraussetzungen sind erf\u00fcllt; auf die Beschwerde ist einzutreten (E. 1). Inzwischen steht fest, dass die Beschwerdef\u00fchrerin als einzige Anbieterin ein Angebot eingereicht hat. In dieser Konstellation wird die beanstandete Gewichtung der Zuschlagskriterien bei einer allf\u00e4lligen Bewertung irrelevant sein. F\u00fcr den Erhalt des Zuschlags wird mangels Konkurrenzofferten nur noch die Erf\u00fcllung der Eignungskriterien und der formellen Anforderungen massgebend sein. Demzufolge ist das Rechtsschutzinteresse der Beschwerdef\u00fchrerin nicht mehr aktuell bzw. dahingefallen. Sie wirft eine theoretische Rechtsfrage auf, welche keine interessensbegr\u00fcndende Wirkung entfalten kann. Zwar k\u00f6nnte sich diese Frage jederzeit wieder stellen, jedoch ist eine rechtzeitige \u00dcberpr\u00fcfung in einem entsprechenden Vergabeverfahren m\u00f6glich. Vom Erfordernis des aktuellen Interesses ist in der vorliegenden Konstellation nicht ausnahmsweise abzusehen (E. 2). Gegenstandslos."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:01:06", "Checksum": "edbafcda4338e060db1e252bbc59ad6e"}