{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-03-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00203_2025-03-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224788&W10_KEY=13955790&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "44006f2d6cb907d5216df283e9012173"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00203"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.03.2025  VB.2024.00203"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.03.2025  VB.2024.00203"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.03.2025  VB.2024.00203"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ferienbezug/Schadenersatz | [Der Beschwerdef\u00fchrer ist bei der Kantonspolizei Z\u00fcrich angestellt. Im Rahmen dieser Anstellung war er zeitweise als Protokollf\u00fchrer bei der Staatsanwaltschaft t\u00e4tig. Er plante im April/Mai 2022 l\u00e4ngere Ferien, die ihm kurzfristig teilweise verweigert wurden, weil keine gen\u00fcgende Stellvertretung organisiert sei. Er verlangte daraufhin Ersatz f\u00fcr die ihm infolge der Nichtbewilligung bzw. des kurzfristigen Widerrufs der Ferienbewilligung entstandenen Kosten und Unannehmlichkeiten, was der Beschwerdegegner ablehnte.] Im massgeblichen Zeitpunkt fehlte f\u00fcr Ferienabwesenheiten von Protokollf\u00fchrenden bei der Staatsanwaltschaft eine (klare) Regelung der Stellvertretung bzw. herrschte innerhalb der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft Uneinigkeit dar\u00fcber, wer eine solche Stellvertretung organisieren m\u00fcsse. Diesen Mangel muss sich die Staatsanwaltschaft als Einsatzbetrieb vorwerfen lassen. Das weitere Vorgehen des Beschwerdegegners, dem Beschwerdef\u00fchrer den l\u00e4ngeren Ferienbezug nicht zu verweigern, sondern ihn stattdessen im Glauben zu lassen, er k\u00f6nne die Ferien beziehen, wenn er eine Stellvertretung organisiere, damit Unm\u00f6gliches bzw. Unzul\u00e4ssiges von ihm zu verlangen und ihm nach der Buchung der Ferien und nachdem er sein M\u00f6glichstes getan hatte, eine geeignete Stellvertretungsl\u00f6sung zu finden, kurz vor Ferienantritt den Ferienbezug zu verweigern bzw. diesen nicht zu genehmigen, ist treuwidrig.  Der Beschwerdegegner hat damit gegen die arbeitgeberische F\u00fcrsorgepflicht verstossen, wobei hier aufgrund der besonderen Umst\u00e4nde aus dem Verstoss eine Schadenersatzpflicht des Beschwerdegegners resultiert (zum Ganzen E. 4). H\u00f6he des zu ersetzenden Schadens (E. 5). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:20:49", "Checksum": "920cd712aeea0303c50b3a67986a7951"}