{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-11-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00249_2025-11-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225448&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=29&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8000b4a6beefc61106ccb6cd17714362"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00249"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.11.2025  VB.2024.00249"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.11.2025  VB.2024.00249"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.11.2025  VB.2024.00249"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Ersatzneubau mit 177 Wohnungen in der Wohnzone mit L\u00e4rmempfindlichkeitsstufe II: L\u00e4rmschutz; Areal\u00fcberbauung. Die Vorinstanz hat den erstinstanzlichen Entscheid bereits aus l\u00e4rmschutzrechtlichen Gr\u00fcnden aufgehoben und die weiteren R\u00fcgen der damaligen Rekurrierenden nicht mehr gepr\u00fcft. Zur Wahrung des Instanzenzugs kommt die unmittelbare Erteilung der nachgesuchten Baubewilligung und der l\u00e4rmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung im Beschwerdeverfahren von vornherein nicht in Betracht; der Hauptantrag ist daher abzuweisen (E. 3). Die Vorinstanz hat den revidierten L\u00e4rmschutznachweis f\u00e4lschlicherweise nicht als Beurteilungsgrundlage herangezogen und die baurechtlichen Entscheide zu Unrecht bereits wegen der angeblich nicht nachvollziehbaren und zum Zeitpunkt der Bewilligungserteilung nicht mehr aktuellen Immissionspegelberechnungen aufgehoben (E. 4). Entgegen der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass im Zuge der Projektierung die erforderlichen Optimierungen vorgenommen und mit dem L\u00e4rmschutzkonzept sowie dem revidierten L\u00e4rmschutznachweis in schl\u00fcssiger Weise dargelegt wurden. Das Interesse an der Verwirklichung des Bauvorhabens \u00fcberwiegt vorliegend jenes an einem Bauverbot (E. 6). Ferner h\u00e4lt auch die vorinstanzliche Anwendung von \u00a7 71 PBG einer Rechtskontrolle nicht stand (E. 7). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:37:13", "Checksum": "b771ab2b4431c4e7fc19a03fb3914eaf"}