{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-02-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00253_2025-02-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224728&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=4&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "eae318ec6440e458ebb1117712cf2a79"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00253"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.02.2025  VB.2024.00253"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.02.2025  VB.2024.00253"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.02.2025  VB.2024.00253"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Auftrag f\u00fcr Baumeisterarbeiten (Neubau einer Sporthalle mit Tagesstrukturen). Bewertung der Zuschlagskriterien. Gem\u00e4ss Art. 35 lit. p bzw. Art. 36 lit. d IV\u00f6B hat die Ausschreibung bzw. die Ausschreibungsunterlagen die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung zu enthalten. Schon die bisherige Rechtsprechung verlangte, dass in der Ausschreibung die Zuschlagskriterien nach prozentualer Gewichtung oder zumindest nach der Rangfolge genannt werden. Die Angabe von Unterkriterien, welche bloss die Hauptkriterien konkretisieren, war und ist dagegen weiterhin nicht erforderlich. Dem Bewertungsraster kann entnommen werden, dass f\u00fcr ein Subkriterium zwei Subsubkriterien aufgef\u00fchrt sind, die aus den Ausschreibungsunterlagen nicht ersichtlich sind. Es war vorliegend f\u00fcr die Anbietenden nicht erkennbar, welche Aspekte ihres Angebots f\u00fcr die Bewertung bez\u00fcglich des betreffenden Subkriteriums wesentlich sind. Weil das betreffende Subkriterium innerhalb der beiden Referenzkriterien an dritter Stelle von f\u00fcnf Subkriterien genannt wurde, war auch die Folgerung zwingend, dass bei diesem Subkriterium nicht mehr Punke erzielt werden k\u00f6nnen als bei den vorangehenden Subkriterien. Im Nachgang zur Ausschreibung darf die Rangfolge durch eine abweichende Punktevergabe nicht ver\u00e4ndert werden. Die Gewichtung der Subkriterien im Rahmen der Bewertung entspricht somit nicht der publizierten Bedeutung, was nicht zul\u00e4ssig ist. Korrektur der Bewertung der Angebote (E. 5.5). Bewertung des Preiskriteriums. Offertpreise sind, im Gegensatz zu anderen Kriterien, mathematisch exakt bewertbar. Es entspricht deshalb konstanter Praxis, die Bewertung entsprechend linear exakt vorzunehmen. Nicht rechtm\u00e4ssig ist eine Rundung, welche die lineare Bewertung verf\u00e4lscht. Das Vorgehen der Beschwerdegegnerin, die Punktzahl beim Preiskriterium auf eine Dezimalstelle zu runden und dann mit der Gewichtung zu multiplizieren, ist mindestens fragw\u00fcrdig. Auch wenn dieses Vorgehen zu leicht verzerrten Ergebnissen f\u00fchrt,\u00e4ndert es \u2013 in Bezug auf das Preiskriterium \u2013 nichts an der Rangfolge. Die im Voraus bekanntgegebene Bewertungssystematik liegt innerhalb des Ermessensspielraums, wie er der Vergabebeh\u00f6rde bei der Bewertung zukommt (E. 5.6).\rKorrigierte Gesamtbewertung (E. 6.1). Gem\u00e4ss dem korrigierten Resultat kommt das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin vor dasjenige der Mitbeteiligten auf Platz 1 zu liegen. Der Zuschlag an die Mitbeteiligte ist aufzuheben. Die Vergabe hat an die Beschwerdef\u00fchrerin zu erfolgen (E. 6.2).\r\rGutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:14:36", "Checksum": "9e94922b3024afe5e52d16d626bbca55"}