{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-05-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00283_2025-05-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224929&W10_KEY=13955785&nTrefferzeile=90&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "07753c83da99cf9a3362e3fbb0360b61"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00283"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.05.2025  VB.2024.00283"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.05.2025  VB.2024.00283"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.05.2025  VB.2024.00283"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach vorl\u00e4ufiger Aufnahme. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen k\u00f6nnen jederzeit ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung stellen, wobei nach einem f\u00fcnfj\u00e4hrigen Aufenthalt in der Schweiz das Gesuch unter Ber\u00fccksichtigung der Integration, der famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse und der Zumutbarkeit der R\u00fcckkehr in den Herkunftsstaat vertieft zu pr\u00fcfen ist. Vorliegend spricht bereits die relativ lange Landesanwesenheit des Beschwerdef\u00fchrers f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. In wirtschaftlicher und sprachlicher Hinsicht ist seine Integration zwar hinter \u00fcblichen Integrationserwartungen zur\u00fcckgeblieben, diese Integrationsdefizite lassen sich jedoch allesamt auf besondere pers\u00f6nliche Umst\u00e4nde zur\u00fcckf\u00fchren, namentlich altersbedingte Einschr\u00e4nkungen. Eine vertiefte soziale Integration ist zwar nicht nachgewiesen worden und aufgrund fehlender Deutschkenntnisse auch nicht zu erwarten, gleichwohl kann von einer gewissen Verwurzelung in der Schweiz ausgegangen werden. Der Beschwerdef\u00fchrer hat sich im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten hinreichend um seine Integration bem\u00fcht und eine Bewilligungsverweigerung erschiene nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund seiner famili\u00e4ren Situation und der dauerhaften R\u00fcckkehrhindernisse unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Auch verm\u00f6gen allf\u00e4llige Integrationsdefizite seiner Ehefrau eine Bewilligungsverweigerung nicht zu rechtfertigen, da diese dem Beschwerdef\u00fchrer jedenfalls nicht pers\u00f6nlich vorzuwerfen sind (E. 2). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen unter Ber\u00fccksichtigung des Umstandes, dass der Rechtsvertreter des Beschwerdef\u00fchrers weder \u00fcber ein Rechtsanwaltspatent noch \u00fcber eine sonstige juristische Ausbildung verf\u00fcgt (E. 3 f.). Gegenstandslosigkeit des Gesuchs um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung (E. 5). Rechtsmittelbelehrung. Beschwerdegutheissung unter Vorbehalt der Zustimmung durch das SEM, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:28:01", "Checksum": "d6b967000279a0671cb9f110b5ba3f34"}