{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-01-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00293_2025-01-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224664&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=29&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c8d033990d7f8587442414bb1977016b"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00293"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.01.2025  VB.2024.00293"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.01.2025  VB.2024.00293"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.01.2025  VB.2024.00293"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | Nach diversen migrationsamtlichen Ermahnungen wurde der Beschwerdef\u00fchrer ausgehend von einer Gesamtverschuldung in der H\u00f6he von knapp Fr. 300'000.- im Jahr 2020 wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft verwarnt. Im Zeitpunkt des migrationsamtlichen Bewilligungswiderrufs betrug die Gesamtverschuldung rund Fr. 400'000.- und rechtfertigt angesichts der H\u00f6he einen Widerruf (E.3.2.1). Auch wenn die 6-k\u00f6pfige Familie des Beschwerdef\u00fchrers ein hohes Existenzminium aufweist, ist die erhebliche Neuverschuldung nicht erkl\u00e4rbar. Zudem ist ihm diesbez\u00fcglich ein konkretes Fehlverhalten vorzuwerfen (Stellenverlust, fehlende Sanierungsbem\u00fchungen, Schm\u00e4lerung der pf\u00e4ndbaren Einkommensquote durch Lohnvorbez\u00fcge, Kostenauferlegung durch wiederholte Straff\u00e4lligkeit; E.3.2.4). Der Beschwerdef\u00fchrer erf\u00fcllt damit den Widerrufsgrund der mutwilligen Schuldenwirtschaft (E.3.3). Trotz schwerwiegender (Neu-)Verschuldung, wiederholter (geringf\u00fcgiger) Straff\u00e4lligkeit und fehlender Einsicht (E.4.2) erscheint eine Wegweisung des Beschwerdef\u00fchrers angesichts seiner langen Anwesenheitsdauer (mehr als 20 Jahre), des pers\u00f6nlichen und finanziellen Interesses seiner vier Kinder an seinem Verbleib in der Schweiz sowie der positiven Prognose hinsichtlich einer m\u00f6glichen Schuldensanierung (zusammen mit seiner Ehefrau erwirtschaftet er seit geraumer Zeit ein \u00fcbersch\u00fcssiges Gesamteinkommen) gesamthaft betrachtet als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E.4.3 ff.). Er ist ausl\u00e4nderrechtlich zu verwarnen (E.4.5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:14:05", "Checksum": "fa7f5bbc24085319561f022c8c1db240"}