{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-05-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00320_2025-05-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224958&W10_KEY=13955785&nTrefferzeile=77&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "90dded5838ddd910f97a4437ed0db2f9"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00320"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.05.2025  VB.2024.00320"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.05.2025  VB.2024.00320"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.05.2025  VB.2024.00320"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Gen\u00fcgende Anpassung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (\u00a7 238 Abs. 4 PBG). [Die \u00f6rtliche Baukommission verweigerte die Baubewilligung f\u00fcr eine Luft/Wasser-W\u00e4rmepumpe mit zwei R\u00fcckk\u00fchlern auf dem Dach des bestehenden Geb\u00e4udes als Ersatz f\u00fcr die bestehende \u00d6lheizung in einer dreigeschossigen Wohn- und Gewerbezone. Das Baurekursgericht hob den Beschluss auf und wies die Angelegenheit zur Erteilung der Baubewilligung unter allenfalls erforderlichen Nebenbestimmungen an die Gemeinde zur\u00fcck.] Der neue \u00a7 238 Abs. 4 PBG umfasst neben Solaranlagen neu auch die W\u00e4rmed\u00e4mmung, den Ersatz fossiler Heizungen durch W\u00e4rmeerzeugung mit erneuerbaren Energien sowie weitere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Verlangt wird lediglich noch eine \"gen\u00fcgende Anpassung\". Weiterhin soll die Bewilligung erteilt werden, wenn keine \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interessen entgegenstehen (E. 3.1). Die Gestaltungsanforderungen an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie sollten mit der neuen Bestimmung bewusst gesenkt werden (E. 3.3.1). \"Anpassung\" bedeutet im vorliegenden Kontext eine Anpassung an das Geb\u00e4ude, nicht eine An- bzw. Einpassung ins Ortsbild (E. 3.3.2). Selbst bei gen\u00fcgender Anpassung k\u00f6nnen \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interessen \u2013 insbesondere Schutzinteressen \u2013 einer Bewilligung entgegenstehen (E. 3.4).  Die Masse der R\u00fcckk\u00fchler sind vorwiegend technisch bedingt. Sie sind vorliegend unterhalb der 45\u00b0-Profillinie angebracht und treten deshalb nur aus gr\u00f6sserer Entfernung und nicht in voller Gr\u00f6sse in Erscheinung; es ist von einer \"gen\u00fcgenden Anpassung\" auszugehen (E. 4.3.1). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:28:17", "Checksum": "c845750c35eae81c280e0fa7bd7175f8"}