{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-12-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00327_2025-12-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225493&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=17&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2fec98ab0d762473651f0bb794b92d71"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00327"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.12.2025  VB.2024.00327"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.12.2025  VB.2024.00327"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.12.2025  VB.2024.00327"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kostenersatz Polizeieinsatz | Umweltaktivistinnen und -aktivisten errichteten ein Protest-Camp in einem Waldst\u00fcck und r\u00e4umten dieses trotz Aufforderung durch die Gemeinde R\u00fcmlang nicht. Darauf wurden sie durch die anger\u00fcckte Kantonspolizei ultimativ aufgefordert, das Waldst\u00fcck zu verlassen. Dem leistete die Mehrheit der Aktivistinnen und Aktivisten Folge, drei von ihnen verschanzten sich hingegen in den B\u00e4umen, was den Polizeieinsatz massgeblich verl\u00e4ngerte. Die Kantonspolizei verpflichtete diese drei, einen Anteil an die Einsatzkosten der Kantonspolizei von je Fr. 5'000.- zu bezahlen. Neun weiteren Aktivistinnen und Aktivisten wurden Anteile von je Fr. 800.- auferlegt (Sachverhalt Ziff. I). Die Rekursinstanz vereinigte alle zw\u00f6lf hiergegen erhobenen Rekurse (Sachverhalt Ziff. II).    Bei den zu \u00fcberw\u00e4lzenden Kosten f\u00fcr einen Polizeieinsatz handelt es sich um eine Verwaltungsgeb\u00fchr (E. 2.2). Ausf\u00fchrungen zum Legalit\u00e4tsprinzip im Abgaberecht (E. 2.3). Darstellung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (E. 4.1). Die Frage, ob \u00a7 58 Abs. 1 lit. b PolG f\u00fcr sich betrachtet gen\u00fcgend bestimmt ist, kann offenbleiben (E. 5.1). Fest steht, dass die H\u00f6he der Verwaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr einen Polizeieinsatz bzw. die Bemessungsgrundlagen wenn nicht im Gesetz, so doch mindestens in einer Verordnung bzw. in einem Geb\u00fchrentarif festgelegt werden m\u00fcssen. Im Kanton Z\u00fcrich fehlt es an einer solchen pr\u00e4zisierenden Verordnung und somit an einer dem Legalit\u00e4tsprinzip im Kausalabgabenrecht gen\u00fcgenden rechtssatzm\u00e4ssigen Grundlage f\u00fcr die Bemessung der Geb\u00fchr, womit eine \u00dcberw\u00e4lzung der Kosten f\u00fcr den Polizeieinsatz als Ganzes ausser Betracht fallen muss (E. 5.2). Das Kostendeckungs- und \u00c4quivalenzprinzip kann im Bereich der Kausalabgaben eine Regelung auf Verordnungsstufe nicht ersetzen. Zudem sind die mit der Geb\u00fchr \u00fcberw\u00e4lzbaren Kosten nach geltendem Recht nicht gen\u00fcgend gegen die mit dem Grundauftrag der Polizei verbundenen \u2013 nach dem sog. Gemeinlastprinzip finanzierten \u2013 Kosten abgegrenzt, womit unklar bleibt, inwelchem (Teil-)Umfang eine geb\u00fchrenm\u00e4ssige Anlastung erfolgen kann bzw. soll (E. 5.3). \r\rGutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:37:27", "Checksum": "b5bd0438233785a76bbb5517c099660d"}