{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-12-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00337_2024-12-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224588&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=76&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "64a68a6cedec4ec39acacb38d5d74ea5"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00337"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.12.2024  VB.2024.00337"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.12.2024  VB.2024.00337"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.12.2024  VB.2024.00337"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Eingangskontrolle | [Rechtm\u00e4ssigkeit einer Sicherheitskontrolle bei einem im Polizei- und Justizzentrum Z\u00fcrich (PJZ) erscheinenden Rechtsanwalt.] Verzicht auf das Erfordernis eines aktuellen praktischen Interesses infolge grunds\u00e4tzlicher Bedeutung (E. 1.3). Heilung einer allf\u00e4lligen Geh\u00f6rsverletzung durch umfassende Beurteilung des verfahrenseinleitenden Feststellungsbegehrens im Rekursverfahren (E. 3). Die umstrittenen Kontrollhandlungen (Durchschreiten eines Magnetbogens, Durchleuchten mitgef\u00fchrter Beh\u00e4ltnisse, evtl. oberfl\u00e4chliches Abtasten und Personendurchsuchung mittels Handdetektor) greifen in das Recht auf Achtung der Privatsph\u00e4re und - bei in beruflicher Funktion erscheinenden Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lten - in die Wirtschaftsfreiheit ein. Vorliegen eines Eingriffs in die k\u00f6rperliche Unversehrtheit des Beschwerdef\u00fchrers durch die - schlussendlich nicht durchgesetzte - Aufforderung zum Ablegen einer medizinischen Knieorthese offengelassen. Kein Eingriff in die Bewegungsfreiheit (E. 4.2). Die Kantonspolizei ist als Betreiberin des PJZ und des darin befindlichen Polizeigef\u00e4ngnisses f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der erforderlichen Kontroll- und Sicherheitsdienste zust\u00e4ndig. F\u00fcr die Durchsuchung von Personen und Beh\u00e4ltnissen am Eingang besteht mit \u00a7 35 Abs. 1 lit. a und \u00a7 36 Abs. 1 PolG eine gen\u00fcgende gesetzliche Grundlage (E. 4.4). An der Verhinderung des Mitf\u00fchrens von Waffen und gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden im PJZ besteht ein hohes \u00f6ffentliches Interesse (E. 4.5). Die Vornahme von Sicherheitskontrollen im Rahmen eines fl\u00e4chendeckenden Sicherheitskonzepts ist auch bei Personen mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssig geringem Gef\u00e4hrdungspotenzial - wie berufsm\u00e4ssig erscheinenden Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lten - erforderlich und zumutbar (E. 4.6). Kein Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot durch Verzicht auf Sicherheitskontrollen beim im PJZ t\u00e4tigen Personal (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:13:05", "Checksum": "0a7ac10f1813cdce2aaa1e942a86f392"}