{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-08-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00338_2024-08-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224268&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=61&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a790a3182d0539dc39a32bf83c8765ae"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00338"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.08.2024  VB.2024.00338"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.08.2024  VB.2024.00338"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.08.2024  VB.2024.00338"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung (Wiedererw\u00e4gung) | [Abweisung der Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid betreffend ein erneutes Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einer 1961 geborenen, somalischen Beschwerdef\u00fchrerin mangels entscheidwesentlicher \u00c4nderung der Sach- oder Rechtslage.]  Mit unangefochten in Rechtskraft erwachsener Verf\u00fcgung vom 16. Juni 2022 wies das Migrationsamt ein vorangegangenes Gesuch der Beschwerdef\u00fchrerin um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung letztmals ab, weshalb eine erneute \u00dcberpr\u00fcfung eines Familiennachzugs nach dargelegter Rechtslage nur bei einer wesentlichen Ver\u00e4nderung der Sach- oder Rechtslage in Betracht kommt (E. 2.3).  Da die Beschwerdef\u00fchrerin noch immer keinen rechtsgen\u00fcglichen Nachweis \u00fcber ihre Sprachkenntnisse erbringt, ist nicht von einer wesentlich ver\u00e4nderten Sachlage auszugehen (E. 3.3.2). Die fehlende wirtschaftliche Integration der Beschwerdef\u00fchrerin d\u00fcrfte sich in der Folge auch auf ihre (unbestritten) andauernde unzureichende soziale Integration im Land mitausgewirkt haben. Es ist somit auch unter diesem Aspekt nicht von einer ver\u00e4nderten Sachlage auszugehen (E. 3.3.3). Nach dem Gesagten ist seit der letzten rechtskr\u00e4ftigen Beurteilung der Sache somit weder eine entscheidwesentliche Ver\u00e4nderung der Sach- noch der Rechtslage eingetreten (E. 3.3.6).   Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:01:36", "Checksum": "0e5d5f27873dae48c84ff9ed485a72dd"}