{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-05-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00369_2025-05-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224960&W10_KEY=13955785&nTrefferzeile=75&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b99bef9e39eb73661a2ae0c4dc82c58c"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00369"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.05.2025  VB.2024.00369"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.05.2025  VB.2024.00369"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.05.2025  VB.2024.00369"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Neubau eines Mehrfamilienhauses mit f\u00fcnf Wohneinheiten und einer Unterniveaugarage; Anrechenbarkeit an die Ausn\u00fctzungsziffer von vier, jeweils als \"Keller\" bzw. \"Hauswirtschaft\" bezeichneten R\u00e4umen in zwei Wohnungen.  An die Ausn\u00fctzungsziffer anrechenbar sind alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hierf\u00fcr verwendbaren R\u00e4ume in Vollgeschossen unter Einschluss der dazugeh\u00f6rigen Erschliessungsfl\u00e4chen und Sanit\u00e4rr\u00e4ume samt inneren Trennw\u00e4nden (\u00a7 255 Abs. 1 PBG). Massgebend f\u00fcr die Anrechenbarkeit ist, ob ein Geb\u00e4udeteil aufgrund seines Ausbaus bewohnt werden bzw. als Arbeitsraum dienen k\u00f6nnte oder nicht. Sind die wohnhygienischen Anforderungen nach \u00a7\u00a7 299 ff. PBG nicht erf\u00fcllt, ist in einer Gesamtw\u00fcrdigung zu pr\u00fcfen, in welchem Ausmass die Anforderungen an einen Wohn- oder Arbeitsraum verletzt sind (E. 3.2). Vorliegend sind die Belichtungsverh\u00e4ltnisse mit h\u00f6chstens 5 % Fensterfl\u00e4che im Verh\u00e4ltnis zur Grundfl\u00e4che deutlich ungen\u00fcgend (E. 3.4). Die Nebennutzfl\u00e4chen sind grossz\u00fcgig bemessen, sie erscheinen jedoch angesichts der ebenfalls grossz\u00fcgigen Nettowohnfl\u00e4chen in den betreffenden Wohnungen noch nicht als \u00fcbertrieben (E. 3.6). Die R\u00e4ume sind unbeheizt und erf\u00fcllen die Anforderungen an wohnhygienisch einwandfreie Verh\u00e4ltnisse nicht. Nach der Gesamtbetrachtung sind sie nicht f\u00fcr die Aus\u00fcbung menschlicher T\u00e4tigkeiten geeignet, eine missbr\u00e4uchliche Nutzung erscheint damit als unwahrscheinlich (E. 3.8). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:28:19", "Checksum": "9b91a089a1be9b7b41b0b32f82aab9f2"}