{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-10-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00378_2024-10-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224386&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=2&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "877aa37e1d62a5a85aafc2ca30b285ef"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00378"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.10.2024  VB.2024.00378"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.10.2024  VB.2024.00378"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.10.2024  VB.2024.00378"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Referenzen. Anwendbares Recht (E. 1). Bez\u00fcglich Referenzen in Submissonsverfahren ist zun\u00e4chst festzuhalten, dass zur Beurteilung auf die eingeholten Ausk\u00fcnfte abzustellen ist und \u2013 wo diese schweigen \u2013 ersatzweise auf die Angaben in der Offerte abgestellt werden kann. Die Pr\u00fcfung der Angebote gem\u00e4ss \u00a7 29 Abs. 1 aSubmV ist ein Teil der Sachverhaltsabkl\u00e4rung von Amtes wegen unter Ber\u00fccksichtigung der Mitwirkungspflicht der Parteien. Die Beh\u00f6rden sind auch dann zur Abkl\u00e4rung des Sachverhalts bzw. zur Pr\u00fcfung der Angebote verpflichtet, wenn die Verfahrensbeteiligten die objektive Beweislast tragen \u2013 hier f\u00fcr eine schlechtere Punktebewertung bei fehlenden Referenzausk\u00fcnften. Beweisbelastete Verfahrensbeteiligte sind zwar in der Regel im eigenen Interesse zur Kooperation bei der Sachverhaltsuntersuchung bereit. Doch die Beh\u00f6rde darf den Sachverhalt nicht mit minderer Gewissenhaftigkeit abkl\u00e4ren, wenn es um die Abkl\u00e4rung von Tatsachen geht, die sich zugunsten einer beweisbelasteten Verfahrenspartei auswirken (E. 3.4). Die Vergabebeh\u00f6rde hat eine schriftlich Referenz im Angebot nicht ber\u00fccksichtigt und sich lediglich auf die verweigerte Referenzauskunft per E-Mail gest\u00fctzt. Damit hat sie den Sachverhalt nicht gen\u00fcgend erstellt und das rechtliche Geh\u00f6r der Anbieterin verletzt (E. 3.5). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:02:48", "Checksum": "772655c7a5caf79f2fffacda84f7145a"}