{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-04-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00397_2026-04-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225817&W10_KEY=14382449&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f5e482fb6d37fe745f1011323411afe4"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:17:36", "Num": [" VB.2024.00397"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.04.2026  VB.2024.00397"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.04.2026  VB.2024.00397"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.04.2026  VB.2024.00397"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung Mobilfunkanlage | Mobilfunkanlage; OKA; OMEN. Das Standortdatenblatt muss unter anderem Angaben enthalten \u00fcber die von der Anlage erzeugte Strahlung an dem f\u00fcr Menschen zug\u00e4nglichen Ort, an dem diese Strahlung am st\u00e4rksten ist. In der Regel handelt es sich beim h\u00f6chstbelasteten Ort um einen Ort, an dem sich Menschen nur kurzfristig aufhalten, mithin ein OKA. Dies k\u00f6nnen auch Bereiche sein, in denen sich das Wartungspersonal von geb\u00e4udetechnischen Einrichtungen (Liftmonteure, Kaminfeger etc.) aufhalten kann (E. 4.2). Eine Bewilligung ist selbst bei einer \u00dcberschreitung der Immissionsgrenzwerte denkbar, wenn durch bestimmte Vorkehrungen gew\u00e4hrleistet werden kann, dass Menschen nicht in diesen Bereich gelangen k\u00f6nnen.  Die Dachaufbaute muss lediglich von mit der Geb\u00e4udewartung betrauten Personen betreten werden, sodass der Zugang auf die Dachaufbaute zuverl\u00e4ssig geregelt werden kann. Namentlich kann mit einem gut sichtbaren Verbots- bzw. Warnschild daf\u00fcr gesorgt werden, dass die betroffenen Personen \u00fcber die Gefahr einer \u00dcberschreitung der Immissionsgrenzwerte informiert werden (E. 4.3). Das Standortdatenblatt muss Angaben \u00fcber die von der Anlage erzeugte Strahlung an den drei OMEN, an denen diese Strahlung am st\u00e4rksten ist, enthalten (E. 5.2). Die fachkundige Beschwerdegegnerin w\u00e4re gehalten gewesen, aufzuzeigen, dass es sich bei den von der Beschwerdef\u00fchrerin vorgebrachten Orten nicht um einen der drei h\u00f6chstbelasteten OMEN handelt (E. 5.3.2). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:17:36", "Checksum": "b9e1a543326b59173a06f6085d614278"}