{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-10-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00405_2025-10-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225331&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f3d676f7bef48f9ce88d7b53a6d29ca9"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00405"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.10.2025  VB.2024.00405"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.10.2025  VB.2024.00405"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.10.2025  VB.2024.00405"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Im vorliegenden Fall ist die ger\u00fcgte Abstandsunterschreitung als untergeordnet zu qualifizieren; ihre auflageweise Heilung w\u00e4re ohne Weiteres zul\u00e4ssig. Mangels praktischen Nutzens f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrenden sah die Vorinstanz zu Recht von der Statuierung einer Nebenbestimmung ab (E. 3.2). Die Zufahrt zum Baugrundst\u00fcck erf\u00fcllt die notwendigen Voraussetzungen f\u00fcr eine hinreichende verkehrsm\u00e4ssige Erschliessung (E. 4). Weiter erf\u00fcllt das Bauvorhaben die gestalterischen Grundanforderungen f\u00fcr eine befriedigende Einordnung gem\u00e4ss \u00a7 238 PBG. Das Fassadenbild wirkt ausgewogen und ist nicht zu beanstanden (E. 5.2). Aufgrund deren optischer Erkennbarkeit als solche qualifizierte die Vorinstanz die baulichen Vorspr\u00fcnge korrekterweise als Erker (E. 6.1). Auch bei der auflageweise verlangten Reduktion der Terrainver\u00e4nderung verbleibt noch ein hinreichender Abstand des Erkers zum gestalteten Terrain (E. 6.2). Die R\u00fcge der unmittelbaren Anwendbarkeit des ISOS ist rechtzeitig erhoben worden (E. 8.1). Die strittigen Bauten liegen in einem Gebiet mit Erhaltungsziel C \u2013 daher handelt es sich bei der Bewilligung der Photovoltaikanlage nicht um eine Bundesaufgabe (E. 8.3). Hingegen l\u00f6st das Vorhaben eine Schutzraumpflicht aus, die nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine Bundesaufgabe darstellt. Im unterlassenen Einbezug der kantonalen Fachstelle zur Beurteilung, ob ein Gutachten einer eidgen\u00f6ssischen Kommission erforderlich ist, liegt eine Verletzung von Art. 7 NHG. Gutheissung. Spungr\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:36:47", "Checksum": "c36b94e25dc6280c0c53453e8d1c8d45"}