{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-07-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00409_2024-07-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224228&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "16d3918bddf07c02ff7f3cd53bf319e5"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00409"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.07.2024  VB.2024.00409"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.07.2024  VB.2024.00409"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.07.2024  VB.2024.00409"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz | [Das Bezirksgericht verl\u00e4ngerte ein von der Stadtpolizei Z\u00fcrich gest\u00fctzt auf das Gewaltschutzgesetz angeordnetes Kontaktverbot auf Gesuch der gef\u00e4hrdeten Person hin ohne Anh\u00f6rung der Parteien vorl\u00e4ufig um drei Monate. Gegen die vorl\u00e4ufige Verl\u00e4ngerung erhob die gef\u00e4hrdende Person Einsprache. Das Bezirksgericht wies die Einsprache ab ohne die gef\u00e4hrdende oder gef\u00e4hrdete Person anzuh\u00f6ren.] Ohne Anh\u00f6rung des Gegners eines Verl\u00e4ngerungsgesuchs kommt die endg\u00fcltige Verl\u00e4ngerung von Schutzmassnahmen wie einem Kontaktverbot nur infrage, wenn diese Partei trotz rechtzeitiger Vorladung der Anh\u00f6rung fernbleibt oder wenn sie bewusst auf ihre Anh\u00f6rung verzichtet. Ansonsten darf lediglich eine vorl\u00e4ufige Verl\u00e4ngerung angeordnet werden, und ist die Anh\u00f6rung im Rahmen eines allf\u00e4lligen Einspracheverfahrens nachzuholen. Eine Anh\u00f6rung (auch) der gesuchstellenden Person ist insbesondere geboten, wenn sie bei sich widersprechenden Aussagen der Parteien zur Kl\u00e4rung des Sachverhalts beitragen kann. Die gesuchstellende Person muss daher jedenfalls dann angeh\u00f6rt werden, wenn dies zur Feststellung des entscheidwesentlichen Sachverhalts erforderlich ist (E. 2.3). Vorliegend f\u00fchrte die unterlassene Anh\u00f6rung der Parteien zu einer Verletzung des Geh\u00f6rsanspruchs der gef\u00e4hrdenden Person und zu einer ungen\u00fcgenden Sachverhaltsermittlung (E. 3). Kostenauflage zulasten der Vorinstanz (E. 5). R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:01:12", "Checksum": "3006691feb80278658814e9de5516433"}