{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-06-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00411_2025-06-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225035&W10_KEY=13955785&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "62f7b37f6a244cbc4fc8d45a318fa6a8"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00411"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.06.2025  VB.2024.00411"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.06.2025  VB.2024.00411"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.06.2025  VB.2024.00411"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Inventarentlassung | Interessenabw\u00e4gung; Sachverhaltsabkl\u00e4rung. [Streitbetroffen ist die Inventarentlassung einer \u00fcber die Limmat f\u00fchrenden, in der Zeit zwischen dem Ende des 19. Jahrhunderts und 1913 erbauten parallelgurtigen Stahlfachwerkbr\u00fccke aus dem Inventar der Denkmalschutzobjekte von \u00fcberkommunaler Bedeutung.] Die Qualifikation eines Objekts als \"wichtiger Zeuge\" oder als \"die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitpr\u00e4gend\" und damit die Bejahung der Schutzw\u00fcrdigkeit f\u00fchrt nicht zwingend zur Anordnung von Schutzmassnahmen im Sinn von \u00a7 205 und \u00a7 207 PBG, sondern nur dann, wenn das \u00f6ffentliche Interesse an der Erhaltung des Schutzobjekts h\u00f6her zu gewichten ist als entgegenstehende \u00f6ffentliche und private Interessen (E. 5.1.2). Die Beschwerdef\u00fchrer machen aber geltend, der f\u00fcr die Interessenabw\u00e4gung rechtserhebliche Sachverhalt sei ungen\u00fcgend abgekl\u00e4rt worden (E. 5.3).  Grundlagen zur Beurteilung des Aufwands und der Kosten einer Untersuchung der Br\u00fccke zur Bestimmung der vermuteten Tragf\u00e4higkeit, zu den verschiedenen M\u00f6glichkeiten einer Ert\u00fcchtigung sowie zu den diesbez\u00fcglichen Kosten finden sich bei den Akten nicht. Auch das Kostenverh\u00e4ltnis von Erhalt und Sanierung der Br\u00fccke im Vergleich zu einem Abbruch und Neubau wird aus den Akten nicht ersichtlich. Schliesslich l\u00e4sst sich auch die Frage, ob die Erstellung einer neuen Br\u00fccke unmittelbar neben der bestehenden Br\u00fccke m\u00f6glich und sinnvoll w\u00e4re, mangels Erhebung des diesbez\u00fcglichen Sachverhalts nicht beantworten. Die von der Beschwerdegegnerin genannten diversen Begutachtungen scheinen nicht zu existieren bzw. ihr als Grundlage ihres Entscheids jedenfalls nicht zur Verf\u00fcgung gestanden zu haben. Damit wurde der f\u00fcr die Vornahme der Interessenabw\u00e4gung relevante Sachverhalt ungen\u00fcgend festgestellt (E. 5.4.1).  Dass das Baurekursgericht die Interessenabw\u00e4gung allein gest\u00fctzt auf die vorliegenden Akten vornahm, ist unter den gezeigten Umst\u00e4nden nicht haltbar. Aus seinen Erw\u00e4gungen wird offenbar, dass der entscheiderheblicheSachverhalt vor dem Baurekursgericht nicht rechtsgen\u00fcgend feststand und sich dieses daher mit Mutmassungen \u2013 statt der erforderlichen vollen \u00dcberzeugung \u2013 begn\u00fcgen musste (E. 5.4.2).\r\rTeilweise Gutheissung und Sprungr\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:29:03", "Checksum": "bdea1db2d6c2505974db903a33e557ad"}