{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-10-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00418_2024-10-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224449&W10_KEY=13955798&nTrefferzeile=65&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ab97d1df3cedae2505b40c5436ac5f64"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00418"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.10.2024  VB.2024.00418"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.10.2024  VB.2024.00418"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.10.2024  VB.2024.00418"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausbildungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr das Ausbildungsjahr 2023/2024 | [Der Beschwerdegegner gew\u00e4hrte der Tochter der Beschwerdef\u00fchrerin lediglich einen Ausbildungsbeitrag in H\u00f6he der geltend gemachten Ausbildungskosten, weil sie im massgeblichen Zeitraum noch schulpflichtig war.]  Der Kanton unterst\u00fctzt auszubildende Personen mit Beitr\u00e4gen, sofern diese Personen aufgrund ihrer finanziellen Verh\u00e4ltnisse nicht f\u00fcr die anerkannten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten aufkommen k\u00f6nnen. Die Beitr\u00e4ge stellen einen Beitrag an den finanziellen Bedarf der auszubildenden Person dar, der anhand des Familienbudgets und des pers\u00f6nlichen Budgets ermittelt wird und sich nach der Differenz zwischen den anerkannten Kosten und den anrechenbaren Einnahmen berechnet. W\u00e4hrend der obligatorischen Schulzeit der auszubildenden Person werden im pers\u00f6nlichen Budget der auszubildenden Person nur die Ausbildungskosten anerkannt und den anrechenbaren Einnahmen gegen\u00fcbergestellt; ein Defizit im Familienbudget findet keine Ber\u00fccksichtigung (zum Ganzen E. 2.1 und E. 2.2). Entgegen der Beschwerde ist nicht darauf abzustellen, welcher Bildungsstufe die von der auszubildenden Person besuchte Einrichtung angeh\u00f6rt, das heisst, ob es sich dabei um eine \"obligatorische Schule\" handelt, wie es die Beschwerdef\u00fchrerin nennt, sondern darauf, ob die Ausbildung noch in die (grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Kinder und Jugendlichen gleich zu bemessende) obligatorische Schulzeit f\u00e4llt oder nicht (E. 2.4). Das Prinzip der Chancengleichheit ist nicht verletzt E. 2.5). Gutheissung UP. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:07:25", "Checksum": "8e2152563f1f947ac36e0e7a6d030a71"}