{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-05-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00450_2025-05-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224971&W10_KEY=13955785&nTrefferzeile=65&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dc620a73aaf045f6b7dbcc9fcb8a57b1"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00450"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.05.2025  VB.2024.00450"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.05.2025  VB.2024.00450"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.05.2025  VB.2024.00450"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00f6rderbeitrag an die umfassende Geb\u00e4udesanierung mit Minergie-Zertifikat | [Die Beschwerdef\u00fchrerin beantragte als Eigent\u00fcmerin eines Geb\u00e4udes, welches nach Minergie-Standard saniert wird, F\u00f6rderbeitr\u00e4ge vom Kanton Z\u00fcrich aus dem F\u00f6rderprogramm Energie 2023.] Bei den F\u00f6rderbeitr\u00e4gen aus dem Energief\u00f6rderprogramm des Kantons Z\u00fcrich handelt es sich um Subventionen, womit deren Gew\u00e4hrung im Ermessen des Beschwerdegegners liegt (E. 4).  Es liegt eine ausreichende gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Regelung der Einzelheiten durch die Baudirektion vor (E. 5.3). Sowohl die Festlegung eines Schwellenwerts, bei dessen \u00dcberschreitung nur noch reduzierte Beitr\u00e4ge gew\u00e4hrt werden, als auch die Festlegung der Beitragss\u00e4tze im Einzelnen erweisen sich vorliegend als sachlich begr\u00fcndet und damit nicht rechtsverletzend (E. 5.4 und 5.5). Es besteht kein Gleichbehandlungsanspruch mit Beitragsempf\u00e4ngern aus fr\u00fcheren Versionen des F\u00f6rderprogramms. Ob es sich bei \u00c4nderungen der Voraussetzungen und Modalit\u00e4ten der Beitragsgew\u00e4hrung von Ermessenssubventionen um eine eigentliche Praxis\u00e4nderung handelt, kann offenbleiben. Die hier im Vergleich zu fr\u00fcheren Versionen des F\u00f6rderprogramms vorgenommenen Anpassungen w\u00e4ren auch als Praxis\u00e4nderung zul\u00e4ssig gewesen (E. 6.5). Der F\u00f6rderrechner auf der Website des Beschwerdegegners stellt keine Vertrauensgrundlage dar (E. 7). F\u00fcr das F\u00f6rdergesuch auf die (einzige) Geb\u00e4ude-Identifikationsnummer statt auf die (zwei) Adressen abzustellen, ist sachgerecht und damit nicht rechtsverletzend (E. 8). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:28:31", "Checksum": "f98ff19fdd21488ab7fec9c0df834a21"}