{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-12-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00458_2024-12-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224579&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "895c8c6261e38213bb705bf0151ae950"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00458"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.12.2024  VB.2024.00458"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.12.2024  VB.2024.00458"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.12.2024  VB.2024.00458"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtbestehen der Pr\u00fcfung Modul 3 \"Wertsch\u00f6pfung im Raum\" und der Case Study IV | [Der Beschwerdef\u00fchrer absolvierte im Weiterbildungsstudiengang MAS in Real Estate zweimal erfolglos die schriftliche Pr\u00fcfung im Modul 3 \"Wertsch\u00f6pfung im Raum\", woraufhin ihm von der Studiengangsleitung ein ausserordentlicher dritter Pr\u00fcfungsversuch mittels Durchf\u00fchrung einer Fallstudie gew\u00e4hrt wurde. Diese bestand er ebenfalls nicht, woraufhin er vom Studium ausgeschlossen wurde.] Die angefertigte Fallstudie liegt inklusive Aufgabenstellung und ausgef\u00fclltem Bewertungsbogen bei den Akten. Der Bewertungsbogen gen\u00fcgt den Anforderungen an eine rechtsgen\u00fcgliche Begr\u00fcndung. Dem Beschwerdef\u00fchrer lag damit alles vor, was eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Bewertung erlaubt h\u00e4tte. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Notizen der Pr\u00fcfungsexpertinnen und -experten besteht nicht (E. 3.5). Betreffend den zweiten Versuch der schriftlichen Pr\u00fcfung macht die Beschwerdegegnerin zu Recht ein Geheimhaltungsinteresse an der Musterl\u00f6sung geltend. Hierin ist keine Verletzung des Akteneinsichtsrechts zu erblicken, da der Beschwerdef\u00fchrer bei einer Pr\u00fcfungseinsicht vor Ort unter Gew\u00e4hrung von ausreichend Zeit Einsicht in s\u00e4mtliche Unterlagen nehmen konnte und dabei Notizen erstellen durfte (E.3.6). Die R\u00fcgen betreffend Verfahrensfehler und angebliche Ausstandsgr\u00fcnde sind versp\u00e4tet (E. 4). Was der Beschwerdef\u00fchrer gegen den Inhalt der Bewertung vorbringt, stellt im Kern eine Angemessenheitsr\u00fcge dar, die vor Verwaltungsgericht nicht zul\u00e4ssig ist (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:12:56", "Checksum": "d3d14386245d5b10b76590164ce3e313"}