{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-11-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00459_2024-11-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224461&W10_KEY=13955798&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6f56f22f595f7a4276ddd9ad482612ac"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00459"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.11.2024  VB.2024.00459"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.11.2024  VB.2024.00459"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.11.2024  VB.2024.00459"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | Mitteilung von Entscheiden bei Ehegatten / Entstehung des Prozessrechtsverh\u00e4ltnisses im Widerrufsverfahren. [Die Vorinstanz ist auf den Rekurs zufolge Versp\u00e4tung nicht eingetreten und hat eine eventualiter beantragte Wiederherstellung der Rekursfrist abgelehnt.] Kognition des Verwaltungsgerichts; Beschr\u00e4nkung des Verfahrensgegenstands auf die vorinstanzliche Beurteilung der Eintretensfrage und des Fristwiederherstellungsgesuchs (E. 1). Schriftliche Anordnungen sind grunds\u00e4tzlich allen Verfahrensbeteiligten individuell mitzuteilen, sofern diese keine gemeinsame Vertretung bestimmt haben oder ein gesetzliches Vertretungsverh\u00e4ltnis besteht. Bei Ehegatten kann bei gemeinsamer Haushaltsf\u00fchrung und rechtlich und tats\u00e4chlich ungetrennter Ehe auf eine gesonderte individuelle Mitteilung verzichtet werden, soweit keine Interessenskonflikte ersichtlich sind und mit einer entsprechenden Weiterleitung zu rechnen ist. Die Sendung ist diesfalls an beide Ehegatten gemeinsam zu richten (E. 2.1). Aufgrund der gleichgerichteten Interessenslage und der intakten Eheverh\u00e4ltnisse erscheint es vorliegend zwar grunds\u00e4tzlich vertretbar, wenn das Migrationsamt auf eine gesonderte Entscheidmitteilung verzichtete, jedoch ist es problematisch, dass die postalische Sendung hierbei lediglich an einen der beiden Ehegatten gerichtet bzw. adressiert wurde (E. 2.2). Im Widerrufsverfahren entsteht in der Regel erst mit der formellen Geh\u00f6rswahrung betreffend einen Bewilligungswiderruf und nicht schon mit der Aufforderung zur Unterlageneinreichung, zur Fragebeantwortung oder blossen Hinweisen auf die Pr\u00fcfung der Anwesenheitsrechte ein Prozessrechtsverh\u00e4ltnis, weshalb das nicht abgeholte migrationsamtliche Einschreiben betreffend Bewilligungswiderruf nicht g\u00fcltig zugestellt wurde und sich die Pr\u00fcfung allf\u00e4lliger Fristwiederherstellungsgr\u00fcnde er\u00fcbrigt (E. 3). R\u00fcckweisung an Migrationsamt aufgrund einer im Rechtsmittelverfahren nicht mehr heilbaren Geh\u00f6rsverletzung (E. 4). Ausgangs- undaufwandgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 5 und 6). \r\rR\u00fcckweisung an das Migrationsamt."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:07:33", "Checksum": "a182c3fb6b5f05bb72d3bf0c585dac2b"}