{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-02-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00464_2025-02-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224689&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=15&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d1812dda7f92ce5351f628914f7cc980"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00464"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.02.2025  VB.2024.00464"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.02.2025  VB.2024.00464"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.02.2025  VB.2024.00464"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Entzug des Patents zur F\u00fchrung einer Gastwirtschaft | [Entzug des Patents zur F\u00fchrung einer Gastwirtschaft aufgrund fehlender Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Betriebsf\u00fchrung.] Die Vorinstanz durfte den Sachverhalt gest\u00fctzt auf Polizeirapporte erstellen, da keine Hinweise darauf vorliegen, dass diese fehlerhaft w\u00e4ren (E. 4.4). Der Umstand, dass die Strafbeh\u00f6rden ein schuldhaftes Verhalten teilweise nicht rechtsgen\u00fcgend nachweisen konnten, bedeutet nicht, dass kein gastwirtschaftspatentrechtlicher Sachverhalt vorliegt (E. 4.5). \"Schwerwiegende Verfehlungen\" nach \u00a7 14 Abs. 2 GastgewerbeG sind nur ein Beispiel f\u00fcr eine Konstellation, in der keine Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Betriebsf\u00fchrung mehr vorliegt und das Patent entzogen werden darf. Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass nicht jede Bagatelle f\u00fcr den Entzug des Patents gen\u00fcgt, sondern es einer gewissen Schwere der Verfehlung bedarf (E. 5.3). Die systematische Verletzung des Rauchverbots in Innenr\u00e4umen als Norm zur Schutz der Gesundheit der G\u00e4ste und Angestellten ist kein Bagatelldelikt (E. 5.5). Ein Stellvertreter, der \u00fcber l\u00e4ngere Zeit keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Aufrechterhaltung  von Ordnung und guter Sitte im Betrieb bietet, ist zur Stellvertretung ungeeignet. Dadurch, dass die Beschwerdef\u00fchrerin als Patentinhaberin ihren Ehemann auch nach mehreren Beanstandungen nicht zur Einhaltung der gastgewerblichen Regeln instruierte oder eine andere Stellvertretung ernannte, verletzte sie ihre eigene Pflicht zu Aufrechterhaltung von Ordnung und guter Sitte im Betrieb (E. 6.3). Ausserdem sind der Beschwerdef\u00fchrerin zahlreiche Gesetzesverst\u00f6sse im Betrieb aufgrund der Regelung von \u00a7 17 Abs. 1 und \u00a7 19 GastgewerbeG unabh\u00e4ngig von ihrer Anwesenheit gastgewerberechtlich zuzurechnen. Auch aus diesem Grund bietet die Beschwerdef\u00fchrerin keine Gew\u00e4hr mehr f\u00fcr eine einwandfreie Betriebsf\u00fchrung im Sinn von \u00a7 14 Abs. 2 GastgewerbeG und ist der Patententzug nicht zu beanstanden (E. 6.4-6.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:14:22", "Checksum": "fd0aafad00f6b51a099bfa051238d515"}