{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-09-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00490_2024-09-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224355&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=19&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "42ac47f9c9bea5f9a0c0c9d091862151"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00490"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.09.2024  VB.2024.00490"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.09.2024  VB.2024.00490"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.09.2024  VB.2024.00490"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Wiedererw\u00e4gung) | Verweigerung der wiedererw\u00e4gungsweisen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei Neugesuch w\u00e4hrend laufender Rechtsmittelfrist und mangels Noven. Kognition des Verwaltungsgerichts und Gegenstandslosigkeit des Antrags auf Vollzugsstopp bzw. dessen Aufhebung (E. 1 und 2). F\u00fcr die demenzkranke Beschwerdef\u00fchrerin 1 ist bereits wiederholt erfolglos um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ersucht worden und auf ihr letztes Gesuch trat das Migrationsamt mangels neuer Tatsachen und Beweismittel nicht ein (E. 3). Verfahrensgegenstand (E. 4). Der Anspruch auf Neubeurteilung setzt voraus, dass sich der Sachverhalt oder die Rechtslage entscheidwesentlich ge\u00e4ndert hat und die Beweismittel, mit welchen eine materielle Neubeurteilung begr\u00fcndet wird, nicht bereits bei den in Rechtskraft erwachsenen fr\u00fcheren (Wiedererw\u00e4gungs-)Gesuchen (bzw. im dortigen Rechtsmittelverfahren) h\u00e4tten eingebracht werden k\u00f6nnen (E. 5). Auf das noch innert laufender Rekursfrist gestellte Neugesuch der Beschwerdef\u00fchrerinnen war weder einzutreten noch musste dieses fristwahrend weitergeleitet werden, nachdem die Beschwerdef\u00fchrerinnen bewusst auf eine Rekurserhebung verzichtet hatten und sich in ihrem Neugesuch auch nicht substanziiert mit den migrationsamtlichen Erw\u00e4gungen auseinandersetzten (E. 6). Zudem liegt kein entscheiderhebliches Novum vor, welches eine Neubeurteilung rechtfertigen w\u00fcrde. Vielmehr deuten die wiederholten und in kurzen Abst\u00e4nden gestellten (aussichtslosen) Gesuche auf ein rechtsmissbr\u00e4uchliches und nicht zu sch\u00fctzendes Verhalten hin (E. 7). Der Demenzerkrankung der Beschwerdef\u00fchrerin 1 ist bei der Vorbereitung des Wegweisungsvollzugs Rechnung zu tragen, jedoch ist eine dauerhafte Reiseunf\u00e4higkeit und ein sich hieraus ergebendes Vollzugshindernis nicht erstellt (E. 9). Ausgangs- und aufwandgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 10). Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:02:27", "Checksum": "e9ed437f49ab7b035619bc07c453115b"}