{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-12-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00523_2024-12-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224590&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=75&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ded41cf8b8070385574520afa6bbd5e1"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00523"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.12.2024  VB.2024.00523"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.12.2024  VB.2024.00523"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.12.2024  VB.2024.00523"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verletzung von Berufsregeln | Seit \u00fcber 20 Jahren war der Beschwerdef\u00fchrer Vertrauensanwalt des verzeigenden Ehepaars G/H sowie der von diesen beherrschten D AG und war in letzterer als Verwaltungsrat t\u00e4tig. Ebenso lange war er Verwaltungsrat und Anwalt der I AG sowie als Anwalt der K SA t\u00e4tig. Das Ehepaar G/H hatte ebenfalls Einsitz im Verwaltungsrat der I AG (Sachverhalt I.A-B).  Im November 2020 kam es im Zusammenhang mit einem Schuldversprechen zu gewissen Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten. Belastbare Indizien, dass zu diesem Zeitpunkt dar\u00fcber hinaus bereits ein handfester (Rechts-)Streit vorgelegen h\u00e4tte, welcher zu entgegengerichteten Interessen der Beteiligten gef\u00fchrt und daher eine Mandatsniederlegung durch den Beschwerdef\u00fchrer erwarten lassen h\u00e4tte, fehlen (E.3.3.5).  Sp\u00e4testens Anfang M\u00e4rz 2021 entbrannte eine Streitigkeit rund um angebliche Falschbuchungen der D AG als Buchhalterin der I AG. Der Beschwerdef\u00fchrer liess ab 4. M\u00e4rz 2021 zuhanden des Verwaltungsratspr\u00e4sidenten der I AG und K SA durch seine Anwaltskanzlei Abkl\u00e4rungen vornehmen, wie gegen das Ehepaar G/H vorgegangen werden k\u00f6nnte. Am 19. M\u00e4rz 2021 legte er alle Mandate der D AG sowie des Ehepaars G/H nieder und erkl\u00e4rte seinen R\u00fccktritt als Verwaltungsrat der D AG (Sachverhalt I.A-B). Die Mandatsniederlegung erfolgte nicht rechtzeitig, da sich der Beschwerdef\u00fchrer jedenfalls ab Anfang M\u00e4rz 2021 auf drei Ebenen in einem offensichtlichen Interessenkonflikt befand (E. 3.7, im Einzelnen E. 3.7.1-3).  Eine Verletzung des Berufsgeheimnisses im Sinn von Art. 13 BGFA ist demgegen\u00fcber nicht ausgewiesen. Der Sachverhalt wurde diesbez\u00fcglich durch die Vorinstanz unrichtig festgestellt (E. 4). Eine Busse erweist sich weiterhin als gerechtfertigt, ist indes auf Fr. 1'500.- zu reduzieren (E. 5.3).   Teilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:13:06", "Checksum": "d6796fa2bb38dfb7bd4b3d5634eaf9bf"}