{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-01-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00529_2025-01-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224675&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=25&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e30090514cb3346d76ef34a9ecb4f8ef"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00529"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.01.2025  VB.2024.00529"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.01.2025  VB.2024.00529"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.01.2025  VB.2024.00529"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | Freiz\u00fcgigkeitsrechtliches Verbleiberecht bei Konkubinatsbeziehung und Aufgabe der Erwerbst\u00e4tigkeit infolge Fr\u00fchpensionerung. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Grunds\u00e4tzliche Anwendbarkeit des Freiz\u00fcgigkeitsrechts auf die deutsche Beschwerdef\u00fchrerin (E. 2). Anwendbarkeit der freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Nachzugsregelungen auf Ehepartner und gleichgestellte Partner. Nicht erfasst sind Angeh\u00f6rige aus einem EU-Staat, die in der Schweiz \u00fcber kein vorbestehendes origin\u00e4res oder abgeleitetes Anwesenheitsrecht (mehr) verf\u00fcgen und bei ihrem Schweizer Ehepartner bzw. ihrer Schweizer Ehepartnerin oder ihrem eingetragenen Schweizer Partner oder ihrer eingetragenen Schweizer Partnerin Wohnsitz nehmen wollen, weil diesfalls nur dann ein Freiz\u00fcgigkeitsrechte ausl\u00f6sender grenz\u00fcberschreitender Sachverhalt vorliegt, wenn auch der Schweizer (Ehe-)Partner bzw. die Schweizer (Ehe-)Partnerin von seinem bzw. ihrem Freiz\u00fcgigkeitsrecht bereits Gebrauch gemacht und zeitweise im Ausland gelebt hat (E. 3.1 ff.). (Beschr\u00e4nkte) Anwendbarkeit der freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Nachzugsregelungen auf Konkubinatspartner (E. 3.4 ff.). Freiz\u00fcgigkeitsrechtliches Verbleiberecht bei Aufgabe der Erwerbst\u00e4tigkeit infolge Pensionierung, insbesondere Berechnung des dreij\u00e4hrigen Mindestaufenthalts (E. 5.2) und Erfordernis einer mindestens einj\u00e4hrigen Erwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz (E. 5.3). Grunds\u00e4tzliche Massgeblichkeit der Verh\u00e4ltnisse bei Erreichung des ordentlichen Rentenalters und ausnahmsweise Ankn\u00fcpfung an den tats\u00e4chlichen Pensionierungszeitpunkt bei einer \"besonderen Zwangslage\", namentlich wenn Sozialhilfeleistungen durch Beschluss der zust\u00e4ndigen F\u00fcrsorgebeh\u00f6rden mit Blick auf eine m\u00f6gliche Fr\u00fchpensionierung eingestellt wurden (E. 5.3 und 5.4). Eine solche Zwangslage ist auch dort zu verneinen, wo die betroffene Person auf dem Arbeitsmarkt weiterhin vermittelbar gewesen w\u00e4re und damit bis zur Erreichung des ordentlichen Rentenalters anstelle des Rentenvorbezugs auch wieder eine Erwerbst\u00e4tigkeith\u00e4tte aufnehmen k\u00f6nnen, sich mithin also freiwillig aus dem Berufsleben zur\u00fcckgezogen hat (E. 5.4.1).\rDie Beschwerdef\u00fchrerin erf\u00fcllt unter Ber\u00fccksichtigung ihres bewilligungsfreien bzw. bewilligungsf\u00e4higen Aufenthalts die Voraussetzung eines dreij\u00e4hrigen Mindestaufenthalts, jedoch ist unklar, ob sie zum Zeitpunkt ihrer Fr\u00fchpensionierung noch \u00fcber die freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft verf\u00fcgte und eine \"besondere Zwangslage\" f\u00fcr ihre Fr\u00fchpensionierung verantwortlich war. Die Sache ist deshalb zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid an das Migrationsamt zur\u00fcckgewiesen (E. 5.4 f.).\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen und Gegenstandslosigkeit des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege (E. 6).\rRechtsmittelbelehrung (E. 7).\r\rR\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:14:10", "Checksum": "dc5da2c2b2ab14281204f08dfca58fda"}