{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-11-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00537_2024-11-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224459&W10_KEY=13955798&nTrefferzeile=61&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8d50a9b515a353caf1dbd64f9eab28b3"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00537"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.11.2024  VB.2024.00537"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.11.2024  VB.2024.00537"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.11.2024  VB.2024.00537"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung | Verweigerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung mangels zeitnah absehbarem Eheschluss und Indizien f\u00fcr geplante Scheinehe. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Keine Parteistellung des Verlobten (E. 2). Kein rechtm\u00e4ssiger Aufenthalt durch die Aussetzung des Wegweisungsvollzugs im Beschwerdeverfahren und Erfordernis einer neuen Ausreisefristansetzung durch das Migrationsamt (E. 3). Die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung setzt u.a. voraus, dass die zivilrechtlich erforderlichen Papiere und Best\u00e4tigungen in absehbarer Zeit zu beschaffen sind. Gem\u00e4ss zivilstandsamtlicher Auskunft fehlt nach wie vor ein erforderlicher Wohnsitznachweis aus dem Heimatland der Beschwerdef\u00fchrerin. Auch wenn sich ein entsprechendes Dokument in den Beschwerdebeilagen findet, ist es nicht Sache des Verwaltungsgerichts, diese Unterlagen anstelle der hierf\u00fcr zust\u00e4ndigen Bundes- und Zivilstandsbeh\u00f6rden auf Vollst\u00e4ndigkeit, Authentizit\u00e4t und korrekte Beglaubigung zu pr\u00fcfen. Da demnach nach wie vor nicht mit einer zeitnahen Beglaubigung der erforderlichen Dokumente gerechnet werden kann und \u00fcberdies Hinweise auf eine geplante Scheinehe bestehen, ist nicht mit einem zeitnahen Eheschluss zu rechnen und ist es zumutbar, den Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens und sich vorliegend aufdr\u00e4ngende Scheineheermittlungen im Ausland abzuwarten (E. 4.1 ff.). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 5 und 6).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:07:30", "Checksum": "051d20d6c3302b5a2fc3ce33a3b21aad"}