{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-10-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00566_2025-10-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225400&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=42&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fb5925cb1181e254da8d27b836e7b366"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00566"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.10.2025  VB.2024.00566"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.10.2025  VB.2024.00566"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.10.2025  VB.2024.00566"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vollstreckung/Anordnung Ersatzvornahme | [Das rechtskr\u00e4ftig bewilligte, bereits im Rohbau vollendete Bauvorhaben der Mitbeteiligten wird \u00fcber das Nachbargrundst\u00fcck der Beschwerdegegnerin erschlossen. Diese privatrechtliche Erschliessung ist mittels Dienstbarkeit \u00fcber ein Fuss- und Fahrwegrecht gesichert. Die Beschwerdegegnerin stellte innerhalb der dienstbarkeitsbelasteten Fl\u00e4che Betonelemente auf. Daraufhin ordnete die \u00f6rtliche Baukommission an, die Beschwerdegegnerin habe die Betonelemente aus der dienstbarkeitsbelasteten Fl\u00e4che zu entfernen, andernfalls wurde eine Ersatzvornahme angedroht.] Die Gemeinde ist zur Autonomiebeschwerde legitimiert (E. 1.3). Die Baukommission der Gemeinde ist als unterstellte Kommission zur Vertretung des Gemeindevorstands befugt (E. 1.4). Das mit Quadruplik geltend gemachte Ausstandsbegehren erfolgte versp\u00e4tet (E. 3). Bei der Frage, ob f\u00fcr die Ver\u00e4nderung eines privatrechtlich geordneten Zugangs ein nachtr\u00e4gliches Baubewilligungsverfahren durchzuf\u00fchren ist, steht der Gemeinde kein relativ erheblicher Entscheidungsspielraum und damit keine Autonomie zu (E. 4.3). Eine offensichtliche Bewilligungsunf\u00e4higkeit der ver\u00e4nderten Erschliessungssituation ist nicht eindeutig erstellt (E. 5.2.2) Das Bauvorhaben konnte nicht als offensichtlich bewilligungsunf\u00e4hig beurteilt werden. Auf ein nachtr\u00e4gliches Baubewilligungsverfahren konnte daher nicht verzichtet werden (E. 5.2.3).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:36:56", "Checksum": "865df8c2d68d0195c0511eece63e7201"}